MdL Gudrun Brendel-Fischer: „Eltern und Träger werden erneut bei den Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung entlastet“

Gudrun Brendel-Fischer
Gudrun Brendel-Fischer

MdL Gudrun Brendel-Fischer (CSU, Bayreuth) übermittelt einen Infobrief von Staatsministerin Carolina Trautner über die  Entscheidung des Ministerrats für eine Entlastung der Eltern und der Träger bei den Beiträgen für die Kinderbetreuung:

1. Erneuter Beitragsersatz beschlossen

  • Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sind seit dem 16. Dezember 2020 und zunächst bis zum 14. Februar 2021 geschlossen.
  • Eltern, die ihre Kinder derzeit nicht oder nur an wenigen Tagen in die Notbetreuung bringen, sollen erneut von den Elternbeiträgen entlastet werden. Daher hat der Ministerrat heute beschlossen, die Beiträge für die Kinderbetreuung für Januar und Februar 2021 unter bestimmten Voraussetzungen zu ersetzen.
  • Die Entlastung kommt auch den Trägern der Kitas zugute. Zudem schafft der Beitragsersatz für die Eltern einen zusätzlichen Anreiz, ihre Kinder nicht in die Notbetreuung zu geben und so die Kontakte gering zu halten.
  • Mit den für die Kinderbetreuung primär zuständigen Kommunen haben wir uns auf eine Kofinanzierung geeinigt. Der Beitragsersatz wird zu 70 % durch den Freistaat und zu 30 % durch die Kommunen finanziert.
  • Dabei ist eine kommunale Beteiligung keine Fördervoraussetzung für den staatlichen Beitragsersatz. So haben Träger und Kommunen größtmögliche Flexibilität. Voraussetzung für die staatliche Zahlung ist nur, dass im Ergebnis keine Elternbeiträge verlangt werden oder bereits geleistete Elternbeiträge erstattet werden.

2. Ausgestaltung des Beitragsersatzes

  • Den Trägern, deren Einrichtung nach dem BayKiBiG gefördert wird und die auf die Erhebung von Beiträgen verzichten, werden die Elternbeiträge im Januar und Februar 2021 ähnlich wie bereits im letzten Frühjahr (April, Mai und Juni 2020) pauschal ersetzt. Dies gilt rückwirkend zum 1. Januar 2021.
  • Die Pauschalbeträge von letztem Frühjahr werden beibehalten. Der Beitragsersatz beträgt bei einer kommunalen Beteiligung insgesamt je Monat für
    • Krippenkinder 300 Euro
    • Kindergartenkinder 50 Euro. Hier kommt der staatliche Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro monatlich noch dazu.
    • Hortkinder 100 Euro.
    • Kinder in der Kindertagespflege 200 Euro.
  • Dabei werden 70 % der jeweiligen Beträge durch den Freistaat Bayern finanziert.
  • Anders als im Frühjahr gibt es jetzt eine Bagatellklausel. Das bedeutet: Auch Eltern, die die Notbetreuung im betreffenden Monat für bis zu fünf Tage in Anspruch nehmen, können entlastet werden.
  • Es ist mir wichtig zu betonen: Der Freistaat kann Elternbeiträge nicht verbieten. Jeder Träger entscheidet selbst, ob er auf Elternbeiträge verzichten möchte. Klar ist aber, dass der Freistaat nur dort entlastet, wo auf die Elternbeiträge komplett verzichtet wird.
  • Sollten die Kitaschließungen Mitte Februar 2021 aufgehoben werden, wird der Beitragsersatz für die Eltern, die im gesamten Februar ihre Kinder maximal an fünf Tagen betreuen lassen, dennoch gewährt. So haben unsere Familien Planungssicherheit und wir leisten einen echten Beitrag zur Eindämmung der Pandemie.

3. Freistaat stellt Masken für Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung

Der Schutz der Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung ist mir ein großes Anliegen. Deshalb haben wir heute im Ministerrat beschlossen, dass der Freistaat den Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung (inklusive Tagespflege und Heilpädagogische Tagesstätten) insgesamt rund 270.000 Masken (zwei FFP2Masken oder gleichwertige Masken pro Beschäftigtem) kostenfrei zur Verfügung stellt.

Dies ergänzt die 10 Mio. Euro, die wir den Kindertageseinrichtungen und Großtagespflegestellen für die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen zum Infektionsschutz bereits zur Verfügung gestellt haben.

4. Ziel bleibt die baldmöglichste Öffnung der Kinderbetreuung

Um dieses Anliegen noch einmal deutlich zu machen, habe ich als Vorsitzende der Jugend und Familienministerkonferenz (JFMK) einen entsprechenden Beschluss der JFMK und von Frau Bundesministerin Giffey initiiert und dem Bund zugeleitet.

Mit dem Beschluss wird bekräftigt, dass das rasche Wiedervorhalten eines für die Familien verlässlichen und umfangreichen Bildungs und Betreuungsangebots unter Pandemiebedingungen in den Kitas und der Kindertagespflege bei einer Verbesserung der pandemischen Lage oberste Priorität hat.

Carolina Trautner, MdL
Staatsministerin
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales