Stadt Bamberg: Restmasken für pflegende Angehörige, FFP2-Masken-Pflicht für Rathausbesucher

Restmasken für pflegende Angehörige am Rathaus ZOB

An den vergangenen drei Tagen konnten pflegende Angehörige jeweils drei an sechs Ausgabestellen im Stadtgebiet kostenlose FFP2 Masken abholen. Nachdem diese dezentrale Ausgabe beendet ist (Ausgabeende 29.01., 16 Uhr), gibt es nun ab Montag, 1. Februar, die Möglichkeit, die Masken am Rathaus am ZOB abzuholen.

Die Berechtigung zum Abholen der Masken ist durch Vorlage des Original-Schreibens der Kasse über die Zuordnung eines Pflegegrades nachzuweisen. Außerdem muss bei Abholung eine Mund-Nase-Bedeckung getragen.

Fragen im Zusammenhang mit den FFP2 Masken für pflegende Angehörige nimmt die Seniorenbeauftragte Stefanie Hahn unter Tel.: 0951 87-1527, E-Mail: stefanie.hahn@stadt.bamberg.de, entgegen.

FFP2-Masken-Pflicht für Rathausbesucher

Wer einen Termin in einem der Bamberger Rathäuser hat, muss ab der kommenden Woche beim Besuch der Stadtverwaltung eine FFP2-Maske oder vergleichbare Schutzmaske tragen. In Anlehnung an den Einzelhandel tragen die Mitarbeitenden in den Bereichen mit Kundenkontakt einen medizinischen Mundschutz.

Weiterhin gilt die Empfehlung, Anliegen zunächst telefonisch oder per E-Mail zu klären, um Kontakte auf ein Minimum zu begrenzen. Für alle Besuche in den Rathäusern der Stadtverwaltung ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.