Diakonie Bamberg-Forchheim: Kein „System der schleichenden Triage“ in Heimen
DEVAP nimmt Stellung zur Aussage von Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, zum Vorwurf des „schleichenden Systems der Triage in den Heimen“ – Diakonie Bamberg-Forchheim verwirklich seit 2018 Gesundheitliche Versorgungsplanung nach §132g SGB V in allen zugehörigen Pflegeheimen
„Auf der Grundlage einer intransparenten Datenerhebung werden schillernde Thesen aufgestellt und den Heimen unterstellt, dass sie eine „stille Triage“ durchführen“, kritisiert Wilfried Wesemann, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Verbands für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) e.V., in einer Pressemeldung vom 28.01.21. Er bezieht sich dabei auf die jüngsten Mutmaßungen unter anderem von Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, und auch der Grünenpolitikerin Corinna Rüffer in der Sendung FAKT am 26.01.2021.
„Leider trifft auch diese Berichterstattung wieder einmal die Mitarbeitenden auch in unseren Einrichtungen“, bedauert Wesemann. „Es ist Standard in den Heimen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner bei Einzug nach vorliegenden Patientenverfügungen gefragt werden. Im Hospiz- und Palliativgesetz wurde zudem das Instrument der gesundheitlichen Versorgungsplanung im Alter implementiert, das viele Einrichtungen anbieten und in Einzelfällen durch ethische Fallbesprechungen ergänzen.“
Bereits seit 2018 sind bei der Diakonie Bamberg-Forchheim Mitarbeitende fortgebildet zu Beraterinnen und Beratern für Gesundheitliche Versorgungsplanung nach §132g SGB V: Gisela Ovali, Linda Grau, Rocio Raschpichler und Sven Steffan sind in allen elf Pflegeheimen, die die Diakonie Bamberg-Forchheim in Stadt und Landkreis Bamberg, in Forchheim und der Fränkischen Schweiz sowie in Ebern betreibt, im Einsatz. Sie besprechen in Einzelgesprächen mit den Seniorinnen und Senioren oder gemeinsam mit Angehörigen unter anderem Wünsche über medizinisch-pflegerische Abläufe, die Möglichkeiten medizinischer Interventionen sowie palliative Maßnahmen für die letzte Lebensphase. Die Beratenden unterstützen auch bei der verbindlichen Formulierung der Wünsche, damit im Ernstfall im Interesse des Betroffenen gehandelt wird.
„Den Mitarbeitenden haltlos zu unterstellen, sie nähmen gemeinsam mit Ärzten eine Auswahl vor, welcher Bewohner, welche Bewohnerin, eine intensivmedizinische Versorgung erhält, ist ein Angriff, der von uns nicht hingenommen wird“, so Wesemann. Und auch Diakon Wolfgang Streit, Abteilungsleiter stationäre Altenhilfe bei der Diakonie Bamberg-Forchheim, wehrt sich gegen diese Behauptung: „Jede und jeder unserer Mitarbeitenden in unseren Seniorenzentren tut alles dafür, das Leben der Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen, zu erhalten und in jeder Phase lebenswert zu gestalten. Das entspricht unserem Leitbild „Zeit für Leben“ und unserer christlichen Ethik. Aus diesem Grund haben wir uns auch sofort nach Einführung des § 132g SGB V zu dessen Umsetzung entschlossen. Wir fühlen uns wie Herr Brysch dem Schutz der Menschen verpflichtet, umso deutlicher weisen wir deshalb seine pauschalen und ungerechten Unterstellungen zurück.“
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