Betroffene Brauereien zur „Fassbierklausel“: „Bringt uns nichts“

Bierfässer
Das fränkische Problembier in seiner natürlichen Umgebung ...

Erste Reaktionen auf die Erläuterungen zur Fassbierklausel durch regionale Politiker sind eher ernüchternd. Nach dieser ziemlich  irreführend „Fassbierklausel“ genannten Regel kann der Absatz von Flaschenbier an Gaststätten aus dem Umsatz herausgerechnet werden – dadurch fallen angeblich viele Betriebe aus der 80/20-Regel für Mischbetriebe heraus und können November-/Dezemberhilfe beantragen. Der Hintergrund ist offenbar dass die Politiker der Meinung sind, eine Brauerei mache den Großteil des Umsatzes mit der Belieferung von Gaststätten.

Mit anderen Worten: Wieder einmal werden die bestraft, die innovative Wege gehen. Es hat schließlich lange gedauert bis die Supermärkte begriffen haben dass man heimisches Bier besser absetzen kann als die Erzeugnisse der Großbrauereien. Originalität und Nachhaltigkeit sind schließlich durchaus verkaufsfördernde Argumente – nicht umsonst schießen die „Landbierparadiese“ aus dem Boden. Und der ausgezeichnete Ruf des heimischen Bieres ist auch bis in die Großstädte vorgedrungen.

Daher ist es halt mittlerweile so, dass auch und gerade die kleinen Brauereien im Sortiment der Supermärkte und Discounter gut vertreten sind, und das nicht nur in den Großstädten sondern auch im Nachbarort. Dieser lange erkämpfte Erfolg wird ihnen jetzt zum Verhängnis – denn auch der Absatz in den Getränkemarkten und Discountern ist zurückgegangen. Falls es jemand noch nicht gemerkt hat: Wir haben gerade eine Pandemie mit strengen Kontaktbeschränkungen. Daher finden neben den großen öffentlichen Festen auch keine privaten Feiern mehr statt, wo es auf einen Kasten Bier hin oder her nicht ankommt …

Man hat schwer den Eindruck dass „Hilfsangebote“ wie die „Fassbierklausel“ weitab vom realen Leben getroffen getroffen werden, ohne sich jemals mit den Betroffenen auszutauschen. Die Brauereigasthöfe in unserer Nachbarschaft bekommen jedenfalls nach wie vor keine Unterstützung:

„Auch diese Fassbierklausel bringt uns nicht weiter. Es ist nur „Augenwischerei“. Die einzige faire Lösung zur Gleichbehandlung von Brauereigaststätten / Gaststätten ist eine getrennte Betrachtung von Umsätzen Gasthaus/Brauerei in den Monaten November und Dezember.“
(Anonym)

„Nein, das hilft uns nicht weiter, das ist ja nichts Neues. Bereits im Dezember hieß es, dass die indirekte Betroffenheit mit einbezogen werden darf. Aber der Verkauf an Händler ist ein großer Anteil in einer Brauerei, der eben nicht direkt oder indirekt betroffen ist. Wir verstehen einfach den ganzen Ansatz der 80 % Hürde nicht. Es ist doch egal, ob ich 80% geschlossen wurde oder 50%. Wir wollen ja nur für den Umsatz des geschlossenen Bereiches eine Entschädigung!
Und kein Unternehmen kann mit 20 oder 30% seines Umsatzes positive Zahlen schreiben, auch mit 50% ist das schwierig. Uns geht auch nicht ein, warum bei Bäckereien und Konditoreien die 80% Hürde außer Kraft gesetzt wurde, aber nicht bei Brauereigaststätten.“
Bianca Kugler, Elch-Bräu Thuisbrunn

Mike Schmitt, Inhaber der Pretzfelder „Nikl-Bräu“ sieht das ganz genau so. Mike Schmitt ist übrigens aus diesem Grund in die beliebte BR-Sendung „Jetzt red i“ nach München eingeladen worden – wir sind auf die Reaktionen gespannt.