Stadt Coburg: 15-Kilometer-Regelung bleibt bestehen
Im Gegensatz zum Landkreis Coburg bleibt für die Bewohner der Stadt Coburg die 15-Kilometer-Regelung bestehen. Der Inzidenzwert der Stadt lag laut RKI am Montag bei 221,6.
„Die Regelung ist eine Verordnung des Freistaates Bayern“, erklärte Louay Yassin, Pressesprecher der Stadt Coburg. „Alle kreisfreien Städte und Landkreise sind durch die Verordnung verpflichtet, ab einem Inzidenzwert von über 200 die 15-Kilometer-Regelung anzuwenden. Und sie darf erst aufgehoben werden, wenn der Inzidenzwert sieben Tage lang unter 200 liegt.“ Die Regelung betrifft touristische Ausflüge.
Weiterhin gilt in der Coburger Innenstadt eine Maskenpflicht. In Geschäften, in Bussen, im Bereich von Bushaltestellen und in Arztpraxen müssen FFP2-Masken getragen werden. Dadurch werden Risikogruppen besonders geschützt. „Wir möchten trotz der FFP2-Maskenpflicht die Bürgerinnen und Bürger aufgrund der leider weiterhin hohen Infektionszahlen bitten, öffentliche Verkehrsmittel nur aus triftigen Gründen zu benutzen“, fügte Yassin an. Im Nachgang zu dem Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs wird erneut ein Alkoholverbot auf den Straßen und Plätzen im Innenstadtbereich erlassen.
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