Landratsamt Bamberg verlangt FFP2- oder vergleichbare Schutzmasken für Behördenbesuch
Nachdem zu Wochenmitte FFP2- oder vergleichbare Schutzmasken an Bedürftige verschickt wurden und solche Masken im ÖPNV und im Einzelhandel getragen werden müssen, gilt eine entsprechende Maskenpflicht zum eigenen Schutz ab kommender Woche auch für den Besuch im Landratsamt Bamberg. In Anlehnung an den Einzelhandel tragen die Mitarbeiter der Behörde medizinischen Mundschutz.
Unverändert bleibt die Empfehlung, Anliegen zunächst per Telefon oder schriftlich zu klären, um Kontakte auf ein Minimum zu begrenzen. Für alle Besuche im Landratsamt ist eine Terminvereinbarung nötig. Für Zulassungen ist dies digital über die Homepage möglich.
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