Landkreis ERH verteilt FFP2-Masken an bedürftige Bürgerinnen und Bürger
Berechtigte aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt erhalten Post
Als weitere Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist seit Montag, 18. Januar, in Bayern im öffentlichen Nahverkehr und in Handels- und Dienstleistungsbetrieben sowie Märkten das Tragen einer FFP2-Maske für alle Personen ab 15 Jahren Pflicht, Angestellte im Einzelhandel ausgenommen. Die Spezialmasken mit einer höheren Filterleistung bieten einen besseren Schutz vor der Ansteckung mit dem Coronavirus. Während die normalen „Community-Masken“ vornehmlich dem Schutz der anderen dienten, schützen FFP2-Masken bzw. die als vergleichbar anerkannten Masken den Träger auch selber. Zum richtigen Tragen der Masken ist darauf zu achten, dass die Nasenbügel eng am Gesicht anliegen.
Fünf Masken pro Person
FFP2-Masken kosten deutlich mehr als einfache Schutzmasken. Um besonders bedürftige Menschen zu unterstützen, stellt der Freistaat Bayern über die Kommunen fünf Masken pro berechtigte Person kostenlos zur Verfügung. Sozialamt und Jobcenter des Landkreises Erlangen-Höchstadt haben das ihm zugewiesene Kontingent erhalten und die Schutzmasken an berechtige Personen verschickt, um sie rechtzeitig zu versorgen. Post erhalten alle Leistungsberechtigten, die das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vorsieht. Bedürftig sind grundsätzlich Empfänger von Grundsicherungsleistungen wie Arbeitssuchende (SGB II), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder Hilfe zum Lebensunterhalt. Auch Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden vom Sozialamt bei der Verteilung berücksichtigt.
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