Ermittlungen der Bayreuther Soko Radweg: Hinweise zur Täterpersönlichkeit

Symbolbild Polizei

Profiler der Operativen Fallanalyse Bayern liefern Hinweise zur Täterpersönlichkeit

Im Zusammenhang mit dem Gewaltverbrechen an dem 24-jährigen Fahrradfahrer in der Nacht zum Mittwoch, 19. August 2020, im Bayreuther Stadtteil Oberkonnersreuth, geht die Soko Radweg jetzt mit Ermittlungsansätzen der Profiler der Operativen Fallanalyse Bayern an die Öffentlichkeit. Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat oder zur Ergreifung des Täters führen, ist inzwischen eine Auslobung von 10.000 Euro ausgesetzt.

Nach den bisherigen Erkenntnissen der kriminalpolizeilichen Ermittler war der junge Mann am frühen Morgen des 19. August 2020, kurz nach Mitternacht, mit seinem Fahrrad aus dem Stadtteil Birken kommend auf dem Heimweg nach Oberkonnersreuth. Gegen 0.45 Uhr fanden Passanten den leblosen Körper des Mannes auf dem Fuß- und Radweg zwischen der Dr.-Konrad-Pöhner-Straße und der Fraunhoferstraße. Bei einer rechtsmedizinischen Untersuchung stellte sich heraus, dass der 24-Jährige mittels massiver Gewalteinwirkung, unter Einsatz eines Messers, getötet wurde. Im Zuge der akribischen und äußerst umfangreichen Ermittlungsarbeit der über 30-köpfigen Soko Radweg, in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Bayreuth, konnte der Täter bislang noch nicht ermittelt werden.

Den bisherigen Ermittlungsstand zu einem möglichen Motiv des Täters fasst der Leiter der Sonderkommission, Kriminaldirektor Uwe Ebner, insoweit zusammen, dass derzeit keine Motivlage aus dem persönlichen Bereich des Opfers ersichtlich ist, die mit der Tat an dem 24-jährigen Bayreuther in Verbindung gebracht werden kann. „Dieser Zwischenstand verstärkt den Rückschluss, dass es sich bei dem jungen Mann wohl um ein Zufallsopfer gehandelt haben kann. Damit wollen wir ausdrücken, dass mutmaßlich kein Bezug des Täters zum Opfer vorgelegen hat“, ergänzt Ebner und verweist darauf, dass weitere naheliegende Motivlagen im Laufe der Ermittlungen ebenfalls abgeklärt wurden und werden. Ebenso kann derzeit ein Raubdelikt ausgeschlossen werden.

„Dem Täter auf die Spur zu kommen, daran arbeiten wir weiterhin mit Vehemenz und mit verschiedenen Ermittlungsansätzen. Mit einem dieser Ansätze, den wir bereits seit Beginn verfolgen und in enger Zusammenarbeit mit der Operativen Fallanalyse Bayern (OFA) ausgearbeitet haben, gehen wir nun an die Öffentlichkeit und hoffen, dass wir dazu gezielte Hinweise auf Personen erhalten“, erklärt der Leiter der Soko weiter.

Unterstützung von der Operativen Fallanalyse Bayern

Bereits seit Beginn der Ermittlungen erhält die Sonderkommission Unterstützung von der Operativen Fallanalyse Bayern. Auch Kriminalrat Alexander Horn, der Leiter der OFA Bayern, betont, dass es sich bei dem vorliegenden Tötungsdelikt um einen aus kriminalpolizeilicher Sicht außergewöhnlichen Fall handelt, bei dem es offenbar zu einem zufälligen Zusammentreffen des 24-Jährigen mit dem Täter kam. „An dem etwas abgelegenen und zur Tatzeit dunklen Tatort erfolgte eine sofortige Gewaltanwendung, ohne dass es zu einem Kampf kam. Offenbar führte der Täter, schon für eine denkbare Tatbegehung vorbereitet, ein Messer mit“, berichtet Horn. Der Profiler ergänzt, dass der Täter anscheinend mit absolutem Tötungswillen handelte und sich ein für ihn austauschbares Opfer aussuchte. Weitere Handlungen, wie beispielsweise die Wegnahme von Gegenständen, erfolgten vom Täter nicht.

Nach Einschätzung der Spezialisten der Operativen Fallanalyse, dürfte es sich um einen männlichen Täter handeln, der vermutlich über Ortskenntnisse verfügt. Die Profiler gehen ferner davon aus, dass er im Vorfeld der Tat bereits öfters ohne spezifischen Anlass in den Nachtstunden im Stadtgebiet unterwegs gewesen sein könnte. Hinsichtlich einer Einschätzung seines Alters wollen sich die Polizisten noch nicht festlegen.

Psychisch auffällig oder Täter mit Tötungsphantasie

Zu dem beschriebenen Zerstörungsbedürfnis des Täters führt Kriminalrat Horn zwei mögliche Varianten auf.

Einerseits ist es denkbar, dass der Täter im Rahmen einer psychischen Auffälligkeit gehandelt hat. „Hierbei sind Gefühle, wie irrationale Angst und die Abwehr subjektiv empfundener Bedrohungen, handlungsleitend. Es wäre denkbar, dass es zu einem gesteigerten Empfinden von Angst oder Verfolgungsideen oder einem Bedrohungserleben kam und dies dem sozialen Umfeld möglicherweise auch mitgeteilt wird. Bestehende Medikation wird oftmals nicht mehr oder unregelmäßig eingenommen. Damit verbunden sind häufig auch Phasen emotionaler Instabilität und Reizbarkeit. Dies kann zu einem erhöhten Ausmaß an Aggression im Umgang mit anderen Personen führen. Zur Abwehr der gefühlten Bedrohung kommt es dabei häufig zu einer Bewaffnung und dem permanenten Mitführen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen“, schildert Horn.

Laut dem Profiler wäre es nach der Tat denkbar, dass es zu einem sozialen Rückzug oder einer dauerhaften sozialen Isolation kommt. Damit einhergehend ist vorstellbar, dass therapeutische und ärztliche Termine nicht mehr wahrgenommen werden. Sofern es möglich ist, wäre auch ein überraschendes Verlassen der gewohnten Umgebung denkbar.

Der Spezialist verdeutlicht, dass es andererseits aber auch möglich wäre, dass die Tat der Umsetzung einer Tötungsphantasie diente. „Der Täter setzt hierbei das Bedürfnis zur Tötung um, welches eventuell durch den Konsum von Medien mit Gewaltdarstellungen, beispielsweise Videos, Ego-Shooter-Spiele oder entsprechende Websites, forciert wurde. Im Vorfeld kann es dabei auch zur Beschäftigung mit entsprechenden Taten oder Ereignissen gekommen sein, die auch in Gesprächen thematisiert, vielleicht sogar eigene Ideen zur Nachahmung geäußert wurden“, informiert Horn und ergänzt: „Häufig zeigen solche Täter eine hohe Affinität zu Waffen, haben das Bedürfnis mit diesen zu hantieren und auch zu posieren.“

Nach der erfolgten Tatbegehung wäre es nach der Einschätzung des Profilers denkbar, dass, sofern möglich, die Gegend verlassen oder soziales oder geografisches Vermeidungsverhalten gezeigt wurde. „Ein auffallendes Interesse oder Desinteresse an der Berichterstattung über das Delikt wäre ebenso als weitere Verhaltensweise vorstellbar“, fügt Horn hinzu.

Belohnung für Hinweise und zur Aufklärung der Tat ausgesetzt

Nach einigen bereits veröffentlichten Details zu den Ermittlungsergebnissen, ist es für Kriminaldirektor Uwe Ebner nun wichtig, dass sich auch die Bevölkerung mit den Einschätzungen der Profiler auseinandersetzt. Der Soko-Leiter bittet um Mithilfe und appelliert: „Prüfen Sie bitte, ob sich in Ihrem sozialen Umfeld, wie Bekanntenkreis oder auch unter den Arbeitskollegen, womöglich eine Person befindet, auf die die geschilderten Lebensumstände und Verhaltensweisen zutreffen und teilen Sie uns dies bitte mit. Derartige Hinweise können wir selbstverständlich auch vertraulich behandeln!“

Hierbei ist natürlich zu bedenken, dass nicht alle Aspekte umfassend zutreffend sein müssen. Sofern allerdings gewisse Übereinstimmungen mit Personen festgestellt werden, bitten die Ermittler – auch im Zweifel – um eine Kontaktaufnahme mit der Kriminalpolizei Bayreuth unter der Tel.-Nr. 0921/506-2444.

Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat oder zur Ergreifung des Täters führen, hat die Kriminalpolizei Bayreuth, zusammen mit dem Bayerischen Landeskriminalamt, eine Auslobung in Höhe von 10.000 Euro erreicht.

Die Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt. Die Auslobung gilt ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.