Gräfenberger Grüne Stadtratsfraktion nimmt Stellung zum Steinbruch
Stellungnahme der Stadtratsfraktion zum Tagesordnungspunkt Steinbruch in der heutigen Stadtratssitzung. Dabei gilt das gesprochene Wort:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Stadtrat Gräfenberg nehmen wir zur Diskussion um die Verfüllung von belasteten Materialien im Steinbruch Gräfenberg wie folgt Stellung:
Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich die Verwaltungsvorlage hinter wesentliche Kritikpunkte der Einwendungen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger stellt und diese unterstützt. Insbesondere ist die Forderung nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die Ablehnung von Gleisschotter, die Begrenzung des Bauschuttanteils auf 10 Prozent, die Begrenzung der Entfernung auf 30 Kilometer, usw. in unserem Sinn und wir unterstützen diesbezüglich voll und ganz die Verwaltungsvorlage – abgesehen von einer Formulierungsänderung, durch die wir erreichen wollen, dass der Stadtrat sich konsequent hinter die Auffassung stellt, dass eine UVP-Pflicht besteht.
Im vorletzten Jahr hat der Stadtrat dem Antrag der Firma Bärnreuther und Deuerlein einstimmig zugestimmt. Die Zustimmung erfolgte damals im Wesentlichen auf Basis der folgenden Aussagen, die im Antrag vorlagen oder von den Vertretern der Firma als Antragstellerin getroffen wurden:
- Es gehe hauptsächlich um die Verfüllung von geogenem Erdaushub aus der Region, der aufgrund natürlich vorkommender Schadstoffe eine höhere Belastung aufweise. Dieses Problem können nicht anders als durch den damals vorliegenden Antrag gelöst werden, da sonst ein großer bürokratischer Aufwand oder lange Transportwege in Kauf genommen werden müssten.
- Bauschutt sei eben im zitierten Regelwerk aufgeführt, spiele aber bei der geplanten Verfüllung in Gräfenberg so gut wie keine Rolle. Das wurde so in der Stadtratssitzung von den Experten der Firma Bärnreuther und Deuerlein so behauptet.
- Es gebe so gut wie keine Risiken, da der Standort unempfindlich sei. Das sei unstrittig.
- Es sei quasi „Stand der Technik“, Z1.2-Materialien in einem Steinbruch zu verfüllen.
Nichts davon entspricht der Wahrheit! Im Gegenteil:
- Für geogenen Erdaushub aus der Region, der aufgrund natürlich vorkommender Schadstoffe eine höhere Belastung aufweist, gibt es sehr wohl Lösungen, die ohne großen bürokratischen Aufwand und lange Transportwege auskommen und für die keine pauschale Zulassung hoch-belasteter Materialien erforderlich ist.
- Geogener Erdaushub aus der Region ist keinesfalls der Hauptgrund für den Antrag. Vielmehr sprechen die Vertreter der Firma ganz offen davon, dass es ihr Geschäftsmodell sei, Schotter an Infrastrukturprojekte zu liefern und Bauschutt, auch wenn er durch Gleisschotter verunreinigt ist, gleich wieder mitzunehmen.
- Bauschutt spielt daher bei der geplanten Verfüllung in Gräfenberg keineswegs so gut wie keine Rolle. Im Gegenteil: Die Firma Bärnreuther und Deuerlein plant, Bauschutt und Gleisschotter in nennenswertem Anteil zu verfüllen.
- Es ist auch keinesfalls unstrittig, dass es so gut wie keine Risiken gebe, weil der Standort unempfindlich sei. Auch hier ist das Gegenteil der Fall! Noch vor 15 Jahren wurde der Standort vom Wasserwirtschaftsamt aufgrund der geologischen Verhältnisse – Malmkarst, geologische Verwerfungen, etc. – als hochempfindlich eingestuft und ausschließlich Z0-Materialien für die Verfüllung zugelassen.
- Es ist des weiteren nicht „Stand der Technik“, Z1.2-Materialien in einem Steinbruch zu verfüllen. In anderen Bundesländern dürfen Z1.2-Materialien und jeglicher Bauschutt und Gleisschotter nicht verfüllt werden. Selbst in Bayern dürfen nur in weniger als vier Prozent der Brüche und Gruben Z1.2-Materialien verfüllt werden. Soll Gräfenberg ein Alleinstellungsmerkmal erhalten, besonders hoch belastete Materialien aufzunehmen und dies in einem Gebiet oberhalb des Stadtgebiets, bei dem die Empfindlichkeit zumindest geologisch strittig ist?
Wir sind folglich bei der Beschlussfassung im vorletzten Jahr von nicht zutreffenden Voraussetzungen ausgegangen und sehen es als notwendig und gut begründet an, die damalige Entscheidung heute in Frage zu stellen. Wir halten es auch für gerechtfertigt, jetzt im Zuge der Stellungnahme zu den Einwendungen auf die Ungereimtheiten einzugehen, da sich die Einwände zum großen Teil genau darauf beziehen. Aus unserer Sicht müssen die genannten Punkte mindestens durch eine UVP geprüft werden.
Bündnis 90 / Die Grünen Ortsverband „Gräfenberger Oberland“
Neueste Kommentare