Wirtschaftsförderung des Landkreises Forchheim zur Fassklausel zur Unterstützung der Brauereigasthöfe

Bierfässer
Das fränkische Problembier in seiner natürlichen Umgebung ...

Dr. Andreas Rösch, Wirtschaftsförderung des Landkreises Forchheim:

Ich kann die Enttäuschung der Brauereigaststätten vollkommen verstehen. Ein Quote/Umsatzgrenze erscheint immer ungerecht und tatsächlich das Fassbier anzurechnen wird nicht vielen Betriebe aus der Regelung als „Mischbetrieb“ weiterhelfen.

Da man evtl. außerhalb Süddeutschlands die Tradition der „Brauereigaststätte“ nicht so kennt, würde ich eher eine „Länderöffnungsklausel“ bevorzugen. Dies soll bedeuten, dass konform mit Beihilferecht auch auf branchenspezifische Besonderheiten in bestimmten Regionen (Bundesländern) eingegangen werden kann, also der Freistaat Bayern konkret eine Regionalförderung für diesen Fall anbietet. Das hat man ja schon in der Vergangenheit mit dem bayerischen Modernisierungsprogramm für Gaststätten erreicht.