Statement von MdBL Michel Hofmann zur Fassklausel zur Unterstützung der Brauereigasthöfe
Die Erklärungen, wie das mit dem Fassbierverkauf gemeint ist, sind so nicht neu. Sie helfen aber nicht weiter! Die Hilfe muss aus meiner Sicht nachgebessert werden. In dem Punkt gilt nach wie vor meine Pressemitteilung vom 11. Januar 2021.
Die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgenommene Klarstellung wird sicher dazu führen, dass zusätzlich einige Brauereigaststätten die wirtschaftlichen Hilfen erfolgreich beantragen werden. Es bestanden hier Fragen, die jetzt günstig für einige Brauereigaststätten beantwortet werden können. Darüber freue ich mich und sehe das auch als Erfolg meiner Anstrengungen, unsere Brauereigaststätten zu unterstützen. Aber es ist nicht die gewünschte und erhoffte Änderung in den Antragsbedingungen. Diese Änderung ist nach wie vor mein Ziel und dieses Ziel sollte auch nicht aufgegeben werden.
Deshalb halte ich es für ausgesprochen schädlich, wenn jetzt – mitten in den Verhandlungen mit der Bundesregierung – ein falscher Eindruck nach Berlin vermittelt wird. Das Problem ist eben noch nicht gelöst. Allen, denen an der Vielfalt der Brauereigaststätten in unserer Region gelegen ist, dürfen jetzt hier nicht abbrechen, sondern deutlich machen, dass es noch etwas zu tun gibt, um unseren Brauereigaststätten sinnvoll zu helfen.
Denn mit den bisherigen Bedingungen wird ausgerechnet den Brauereigaststätten, die sich bewusst breiter aufgestellt haben, ein Nachteil entstehen. Nach meiner Auffassung ist es wirtschaftlich sinnvoll, dass viele Brauereigaststätten nicht nur auf ein Standbein gesetzt haben. Manche haben zusätzlich zur Brauerei und Gastwirtschaft ihre Produkte intensiv vermarktet und sich größere Absatzmärkte und neue Kundenkreise erschlossen. Darauf sind sie zu Recht stolz. Ich werde auch nicht müde zu betonen, dass wir als Genussregion unsere heimischen Produkte über unsere Region hinaus bekannter machen und noch besser vermarkten müssen. Insbesondere unser Bier in der Region ist qualitativ hervorragend und vielfältig! Hier lässt sich Wertschöpfung und Werbung für unsere Heimat betreiben. Aber diese Märkte haben sich unsere Brauereigaststätten vor allem über den Getränkehandel und den Lebensmittelgroß- und -einzelhandel erschlossen. Das gilt im Übrigen auch für den Absatz hier vor Ort. Auch uns lieben viele die Abwechslung. Um die zu genießen, sollte man nicht wegen einer bestimmten Biersorte notfalls 20 km fahren müssen. Diese Produkte müssen auch in den Einkaufsmärkten vor Ort und darüber hinaus präsent sein. Es kann nicht sein, dass der erfolgreiche Flaschenverkauf jetzt als Bumerang zurückkommt.
Ich persönlich fände es schade, wenn durch die von manchen bejubelte Klarstellung die Solidarität unter den Brauereigaststätten aufgekündigt wird. Nur weil einige jetzt die Chance haben, mit der neu berechnete Umsatzverteilung wirtschaftliche Hilfe zu bekommen, ist das Problem nicht gelöst. Es braucht jetzt weiterhin, wahrscheinlich mehr denn je, das gemeinsame Bekenntnis der politisch Verantwortlichen vor Ort und der Brauereigaststätten, dass wir hier nicht locker lassen!
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