RathausReport der Stadt Erlangen vom 20. Januar 2021
Regelungen zur Sondernutzung werden überarbeitet
Um die Gastronomie in der Corona-Krise zu unterstützen, wurden im zurückliegenden Sommer die Außengastronomieflächen großzügiger vergeben. Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss hat nun beschlossen, die Erfahrungen zu nutzen und die Regelungen zur Sondernutzung in Erlangen zu überarbeiten. Unabhängig davon soll auch im kommenden Sommer großzügig verfahren werden.
Die Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen für Warenauslagen und Außenbestuhlungen wird als „Sondernutzung“ bezeichnet. Sondernutzungen müssen durch die Stadt genehmigt werden. Rechtliche Grundlage bilden dabei in erster Linie die „Satzung der Stadt Erlangen für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen“ und die „Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum – Bereich Innenstadt“. Diese Regelungen sollen nun überarbeitet werden.
Die bestehende Regelung hat das Vertrauen und auch über die Stadtgrenzen hinaus Anerkennung gefunden. Neue Anforderungen machen aber eine Anpassung notwendig. Dazu gehöre der Wunsch, die zunehmend warme Witterung für mehr Außengastronomie zu nutzen, ebenso wie der Ruf nach mehr Gestaltungsfreiheit, etwa beim Aufstellen von Lounge-Möbeln oder Pflanzen. Durch den Klimawandel werde es notwendig, für mehr Schatten und Kühlung zu sorgen. Zudem schaffe das neue Mobilitätskonzept neue Möglichkeiten für Sondernutzungen im öffentlichen Raum und eine Belebung der Innenstadt zu generieren.
„Im zurückliegenden Pandemiesommer haben wir gesehen, wie die Erlanger Gastronomie mit viel Kreativität unsere Stadt belebt hat. Diese Impulse wollen wir aufgreifen und in das bestehende Konzept anpassen und aktualisieren“, sagte Oberbürgermeister Florian Janik. Unabhängig davon kündigte das Stadtoberhaupt an, dass man auch im kommenden Sommer großzügig mit Anträgen für Außengastronomie umgehen wolle. „Eine lebendige Kneipenszene und ansprechende Gastronomie machen Erlangen lebenswert. Der Lockdown stürzt diesen Bereich in eine große Krise. Dort, wo wir als Stadt können, wollen wir in dieser Situation zumindest etwas Hoffnung und Perspektive geben.“
„Dabei soll aber auch die Stadtgestalt in unserer historisch, schönen Stadt nicht zu kurz kommen“, so Planungs- und Baureferent Josef Weber. „Dies gilt es zusammen zu einer zeitgemäßen und innovativen Satzung umzubauen“, sagte er.
„Mayors for Peace“-Flagge weht zum Atomwaffenverbotsvertrags-Abschluss
Der von den Vereinten Nationen 2017 verabschiedete Atomwaffenverbotsvertrag tritt am 22. Januar in Kraft, Atomwaffen sind ab jetzt völkerrechtlich geächtet und verboten. Aus diesem Grund schließt sich die Stadt Erlangen, Mitglied der Mayors for Peace-Organisation, der bundesweiten Flaggenhissung an. Oberbürgermeister Florian Janik und Manfred Diebold vom Erlanger Bündnis für den Frieden ziehen die Fahne am Rathaus auf.
Die Organisation Mayors for Peace, ein von Hiroshima geführtes, weltweites Städtebündnis mit rund 8.000 Mitgliedern, darunter 700 Städte in Deutschland, begrüßt das Inkrafttreten des Vertrages. Städte mit ihrer wichtigen Infrastruktur und einer hohen Bevölkerungszahl gelten nach wie vor als vorrangige Ziele im Falle eines nuklearen Angriffes.
Haushaltsbefragungen für Mikrozensus 2021
Auch im Jahr 2021 werden im gesamten Bundesgebiet wieder amtliche Haushaltsbefragungen, der Mikrozensus, durchgeführt. Zweck dieser seit 1957 jährlich stattfindenden repräsentativen Erhebung ist es, aktuelle Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung zu gewinnen.
Wie die Statistikstelle der Stadtverwaltung informiert, erfolgt die Auswahl der zu befragenden Haushalte nach einem bundeseinheitlichen Zufallsverfahren. In Bayern werden rund 60.000 Haushalte, darunter etwa 600 aus Erlangen, durch Beauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung befragt. Die Fragen beziehen sich neben Angaben zur Person auf weitere Themenbereiche wie z. B. der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Befragten. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz für bis zu vier aufeinander folgende Jahre Auskunftspflicht. Die Befragungen finden ganzjährig statt, wobei jeder ausgewählte Haushalt nur einmal im Jahr befragt wird.
Die Interviewer, die für die Erhebung speziell geschult wurden und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, kündigen ihre Besuche bei den Haushalten schriftlich an und legitimieren sich mit einem Ausweis des Bayerischen Statistischen Landesamts. Datenschutz und Geheimhaltung sind laut Mitteilung dieser Behörde umfassend gesetzlich gewährleistet.
Neben dem persönlichen oder telefonischen Interview besteht für jeden Haushalt auch die Möglichkeit, den Erhebungsbogen selbst auszufüllen und per Post an das Statistische Landesamt einzusenden. Die Teilnahme ist auch im Wege der Online-Befragung möglich. Die Gesamtergebnisse werden veröffentlicht und stehen Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Medien, aber auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
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