Landratsamt Forchheim informiert: Neuerungen zur Entsorgung von kleineren Elektroaltgeräten und Akkus über die Wertstoffhöfe
Jüngst wurde der Abfallkalender für das Jahr 2021 an alle Haushalte im Kreisgebiet verteilt. Mit der Aufschrift „Für eine sichere Entsorgung von Elektrogeräten, Batterien und Akkus“ wirbt der Landkreis auf der Titelseite für die Abgabe dieser Gegenstände an das Entsorgungszentrum Deponie Gosberg, sowie an dreizehn eigens hierfür ausgewählte Wertstoffhöfe. Denn bis Ende 2020 war es noch möglich, kleinere Elektroaltgeräte und kleinere Batterien an allen Wertstoffhöfen im Kreisgebiet abzugeben.
Hintergrund der Kampagne, so heißt es von Seiten der Verwaltung, sind die gesetzlichen Vorgaben, die an die Entsorgung derartiger Abfälle gerichtet sind. So fordert der Gesetzgeber, dass Elektroaltgeräte zur Wiederverwendung vorbereitet werden müssen. Ferner, dass ein Recycling und andere Formen der Verwertung sicher zu stellen sind.
Um diese Forderung zu erfüllen und insgesamt die Effizienz der Ressourcennutzung zu verbessern, hat der der Landkreis bereits bei der Annahme an den Wertstoffhöfen darauf zu achten, dass ein Zerbrechen der Elektrogeräte unbedingt vermieden wird. Zu erreichen ist dies nur durch eine sorgfältige Annahme. Um dem gerecht zu werden und eine fachgerechte Einordnung und Entsorgung der Altgeräte zu garantieren, ist es unerlässlich, deren Annahme an hierfür spezialisierten Wertstoffhöfen vorzunehmen.
Dies sind ab 2021 neben dem Entsorgungszentrum Deponie Gosberg folgende Wertstoffhöfe: Egloffstein, Gößweinstein, Gräfenberg, Hallerndorf -Willersdorf, Heroldsbach, Igensdorf, Kunreuth, Langensendelbach, Neunkirchen am Brand, Pretzfeld, Streitberg, Eggolsheim, Forchheim Nord. Die Liste der Wertstoffhöfe mit dem gesamten Annahmespektrum ist auf den Seiten 40 und 41 des Abfallkalenders zu finden. Ebenso als Download des Abfallkalenders auf der Homepage des Landkreises Forchheim.
Ein weiterer Grund für die Initiative des Landkreises, kleinere Elektroaltgeräte und Batterien nur an den spezialisierten Wertstoffhöfen zu sammeln, liegt in dem Umstand, dass Elektroaltgeräte in zunehmendem Maße herausnehmbare Akkus enthalten. Akkus gelten wegen ihrer leichten Entzündbarkeit und ihrer gesundheits- umweltgefährdenden Inhaltsstoffe wie Quecksilber, Cadmium oder Blei als gefährlicher Abfall. Nicht umsonst und wegen der Verwertung der Inhaltsstoffe fordert der Gesetzgeber, dass diese Akkus aus den Geräten zu entfernen sind und einer gesonderten Entsorgung zuzuführen sind. Hierzu ist eine fachgerechte Entsorgung unerlässlich, insbesondere um die Umwelt zu schonen und eine Wiederverwertung der Rohstoffe zu ermöglichen. Auch bestehen unterschiedliche technische Anforderungen bei Annahme und Lagerung von Batterien und Akkus. Akkus konnten bislang nur an der Problemmüllsammelstelle am Entsorgungszentrum Deponie Gosberg abgegeben werden.
Künftig wird die Abgabemöglichkeit für Akkus neben dem hierfür immer schon zuständigen Entsorgungszentrum Deponie Gosberg auf die dreizehn für die Annahme von Elektroaltgeräten zugelassene Wertstoffhöfe, die gleichmäßig auf das Kreisgebiet verteilt sind, erweitert. Dort können Elektroaltgeräte und Batterien qualifiziert z. B. durch Annahme über einen Annahmetresen, entgegen genommen werden. Insbesondere sind freiliegende Kontakte von Lithium-Ionen-Akkus mit einem Klebestreifen abzukleben. Nur auf diese Weise kann die Gefahr von gefährlichen Kurzschlüssen – welche bei unsachgemäßer Lagerung zu Bränden führen können – vermieden werden.
Kleinere Batterien können ohnehin beim Fachhandel abgegeben werden. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, Altbatterien unentgeltlich vom Endnutzer zurückzunehmen. Die Sammelstellen z.B. bei Supermärkten, Elektro-Fachgeschäften befinden sich oftmals im Eingangs- oder Ausgangsbereich der betreffenden Geschäfte. Somit sind bei kleineren Batterien neben den dreizehn Wertstoffhöfen noch etliche weitere Abgabestellen für die Bürger verfügbar.
Neueste Kommentare