BN-Kreisgruppe Bamberg beantragt Solarpflicht und Windkraftausbau in Gemeinden
Offener Brief: Appell an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Stadt und Landkreis Bamberg zum Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromsektor
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
mit diesem Schreiben möchten wir Sie ermutigen, eine Solarpflicht bei Neubauten einzuführen und die Möglichkeiten der Bauleitplanung zur Errichtung von Windkraftanlagen zu nutzen.
Aktuell beträgt die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Quellen im Bereich von Stadt und Landkreis Bamberg etwa 50% des Verbrauchs (Landkreis ca. 75%, Stadt ca. 15%). Damit liegt die Region Bamberg in etwa im Bundesdurchschnitt.
Um die Klimaziele der verschiedenen Ebenen (Klimaallianz, Bundesregierung, EU) zu erreichen, gehen wir vom BUND Naturschutz Bamberg davon aus, dass mittelfristig eine Vervierfachung der PVLeistung und eine Verdoppelung der Windkraftleistung nötig ist. Dabei muss bedacht werden, dass wir zukünftig mehr Strom durch die hinzu kommenden bzw. wachsenden Verbrauchsfelder E-Mobilität, Wärmepumpen und Erzeugung von grünem Wasserstoff benötigen werden.
Beim weiteren Ausbau der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien werden in der Region Bamberg Photovoltaik und Windkraft die entscheidenden Stützen sein.
Den Kommunen kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Wir sehen Sie daher gemeinsam mit Ihrem Gemeinde- bzw. Stadtrat in der Verantwortung, in den beiden folgenden Bereichen aktiv zu werden:
1. Ausbau der Photovoltaik – Solarpflicht bei Neubauten:
Als Träger öffentlicher Belange wird der BUND Naturschutz immer wieder bei Stellungnahmen von Bebauungsplänen einbezogen. Dabei fällt auf, dass durchwegs die Pflicht zur Nutzung von Photovoltaik in den Bebauungsplänen fehlt. Dies ist nicht mehr zeitgemäß. Um tatsächlich klimaneutral zu werden, brauchen wir dringend eine generelle Solarpflicht für private, öffentliche und gewerbliche Neubauten. Eine Solarpflicht haben schon einige Kommunen und sogar Bundesländer eingeführt. Auch die Stadt Bamberg hat in ihrer Klimasondersitzung am 13.10.20 zumindest beschlossen, dass die Verwaltung bei den Bebauungsplänen auf die Anbringung von PV-Anlagen hinwirken solle.
Wir hoffen, dass diese Solarpflicht „light“ auch ambitioniert umgesetzt wird.
Wir weisen darauf hin, dass die Anlagen von den Bauherren nicht unbedingt gekauft werden müssen. Wer die höheren Investitionskosten vermeiden will, kann auf Pachtmodelle ausweichen. Bei diesen Modellen kann z.B. das Dach verpachtet werden oder eine ganze Anlage gepachtet werden. Solche Modelle werden von verschiedenen Firmen angeboten, so auch von den Stadtwerken Bamberg.
Natürlich gilt bei der Solarpflicht auch die Verhältnismäßigkeit. Eine PVAnlage muss nur gebaut werden, wenn dies wirtschaftlich auch vertretbar ist. So muss niemand eine Solaranlage auf ein Dach bauen, das zu stark beschattet ist. Die Wirtschaftlichkeit ist in den allermeisten Fällen gegeben. Durch die Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG 2021) sind nun auch größere Hausanlagen bis 30 kW von der EEG-Umlage befreit. Dies erhöht die Wirtschaftlichkeit auch größerer Anlagen. Im neuen EEG wurden die Bedingungen für Mieterstromprojekte verbessert. So lassen sich für Mietshäuser gute Lösungen finden, bei denen sowohl Mieter wie Vermieter profitieren können. Mieterstrom-Modelle bieten die Stadtwerke Bamberg an. Die Firma Naturstrom ist ebenso in diesem Geschäftsbereich tätig und weist hier viel Erfahrung auf. Prinzipiell wäre auch für die Regionalwerke Bamberg ein Engagement im Mieterstrombereich und bei Pachtmodellen für PV-Anlagen denkbar.
Unser dringender Appell: Bitte führen Sie in Ihrer Gemeinde bei Neubauten eine Solarpflicht ein.
Auch wenn PV-Anlagen vordringlich auf die Dächer gehören, so werden für den nötigen Zubau auch weiterhin Freiflächen-Anlagen notwendig sein. So befürworten wir weiterhin den Bau von Freiflächenanlagen, nicht nur entlang der Autobahnen, sondern auch dezentral in den einzelnen Gemeinden.
2. Errichtung von Windkraftanlagen:
Wie Ihnen sicher bekannt ist, hat der regionale Planungsverband Oberfranken West nach einem umfangreichen Abwägungs- und Planungsprozess 2014 Vorranggebiete für den Bau von Windkraftanlagen ausgewiesen. Leider hat jedoch die bayerische Staatsregierung kurz darauf die 10H-Regelung beschlossen, wonach der Abstand von einem Windrad zur Bebauung die 10-fache Entfernung der Höhe des Windrads betragen muss. Darauf ist der Ausbau der Windkraft im Landkreis Bamberg völlig zum Erliegen gekommen. Die Kommunen haben allerdings die Möglichkeit über die Bauleitplanung Windräder auch innerhalb der 10H-Grenzen zu ermöglichen. Beim Dialog mit den Bürgern und der Schaffung von Akzeptanz bietet das bayerische Wirtschaftsministerium über sogenannte Windkümmerer seit kurzem Unterstützung bei der Umsetzung von Windkraftprojekten an.
Für die Fortführung der Energiewende im Landkreis Bamberg muss die Nutzung von Windenergie ausgebaut werden. Gerade die Windkraft zeichnet sich durch hohe Leistungen bei geringem Flächenverbrauch aus.
Deshalb unser Appell: Nutzen Sie die ausgewiesenen Windvorranggebiete aus, um den Windkraftausbau über die Bauleitplanung in Ihrer Gemeinde voran zu bringen.
Aktuell sind im Landkreis Bamberg folgende Windvorranggebiete noch nicht bebaut: Priegendorf-West, Sassendorf-West, Deusdorf-West, Starkenschwind-West, Lauter-West, Brunn-Nord, Dietendorf-Ost, Treppendorf-West, Treppendorf-Südwest und Unteroberndorf-Ost (siehe www.oberfranken-west.de/media/custom/2499_32_1.PDF?1417009295).
Wir fordern weitere Vorranggebiete in die Regionalplanung aufzunehmen, weil davon auszugehen ist, dass nicht alle bisher ausgewiesenen Vorranggebiete auch tatsächlich bebaut werden. Bei weiteren Ausweisungen sollten Landschaftsschutzgebiete nicht generell als Ausschlusskriterium festgelegt werden. Gerade viele geeignete und windstarke Standorte fallen dadurch heraus.
Den Kommunen kommt eine zentrale Bedeutung beim Ausbau der Erneuerbaren Energien zu. Gerne unterstützen wir Sie vom BUND Naturschutz bei Ihren Planungen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Bücker
Erich Spranger
Christine Hertrich
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