Bamberger FW-BuB-FDP-Fraktion zur Rathaus-Affäre: „Demokratie braucht Gewaltenteilung und Kontrolle“
Demokratie braucht Gewaltenteilung und Kontrolle – Rolle des Stadtrates als demokratische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger stärken
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die aktuelle Diskussion über die Bonuszahlungen der Stadtverwaltung zeigt deutlich: Die vorhandenen Strukturen und Regeln zur Kontrolle der Verwaltung durch den Stadtrat und zur Ausübung der demokratischen Aufgaben und Rechte des Stadtrates sind in Bamberg nicht ausreichend.
Es kann nicht sein, dass über Jahre hinweg ein hoher Betrag für Bonuszahlungen an Mitarbeiter der Verwaltung ausgegeben wird, ohne dass der Stadtrat davon Kenntnis erhält oder dieses Vorgehen gebilligt hat.
Es kann zudem nicht sein, dass immer stärker Eilverfügungen des Oberbürgermeisters die in der Geschäftsordnung klar geregelte Zuständigkeit des Stadtrates bei Personalangelegenheiten aushebeln.
Und es kann außerdem nicht sein, dass Beanstandungen der überörtlichen Rechnungsprüfung über Jahre hinweg von der Verwaltung offensichtlich ignoriert werden.
Daher ist es notwendig, die vorhandenen Regeln und Strukturen grundlegend zu verbessern.
Wir stellen deshalb folgende vier Anträge:
Antrag 1: Grundlegende Reform des Rechnungsprüfungswesens
Das Verwaltungshandeln muss besser überwacht und regelmäßiger überprüft werden. Zu diesem Zweck wird das Rechnungsprüfungswesen innerhalb der Stadtverwaltung grundlegend reformiert, indem die Arbeit des Rechnungsprüfungsamtes stärker mit der Arbeit des Rechnungsprüfungs-ausschusses verknüpft wird:
a) Künftig informiert das Rechnungsprüfungsamt jährlich den Rechnungsprüfungsausschuss in geeigneter Form über die Grundzüge seines anvisierten regulären Überprüfungsprogramms für ein Jahr auf der Basis der gesetzlichen Vorgaben und der Rechnungsprüfungsausschuss erhält in einem eigenen festen Tagesordnungspunkt die Möglichkeit, dieses Programm für die Arbeit des Rechnungsprüfungsamtes durch eigene Prüfaufträge zu ergänzen.
b) Außerdem wird jeder Prüfungsbericht – sowohl der örtliche Rechnungsprüfungsbericht als auch der Bericht der überörtlichen Prüfung – künftig turnusmäßig zweimal behandelt. Das erste Mal zur Klärung der Sachverhalte und zur Besprechung von Konsequenzen aus dem Bericht (wie bisher). Das zweite Mal ein Jahr später zur turnusmäßigen Überprüfung, ob die Verwaltung die bei der ersten Behandlung zugesagten Änderungen tatsächlich umgesetzt hat (neu).
Darüber hinaus ist im Falle von gravierenden Beanstandungen durch die örtliche oder überörtliche Rechnungsprüfung künftig nicht nur der Rechnungsprüfungsausschuss, sondern auch der Stadtrat als Ganzes zu informieren.
Antrag 2: Änderung der Geschäftsordnung zur Stärkung der demokratischen Mitwirkung des Stadtrates, insbesondere bei Personalentscheidungen
Die Geschäftsordnung des Stadtrates soll an folgender Stelle ergänzt werden: Füge ein in § 12 folgende Passage als neuen Absatz 3: „Um die Notwendigkeit von Eilverfügungen des Oberbürgermeisters nach Art. 37 (3) der Gemeindeordnung möglichst zu vermeiden, können Angelegenheiten aus Senaten, die eilbedürftig sind, unabhängig von ihrer Thematik immer auch in der Vollsitzung des Stadtrates oder im Finanzsenat behandelt werden. Vor der Anwendung des Art. 37 (3) der Gemeindeordnung ist der Oberbürgermeister verpflichtet, zunächst alle Möglichkeiten der Befassung von Stadtratsgremien mit der ordentlichen Behandlung der Vorgänge auszuschöpfen.
Erweist sich dennoch eine Eilverfügung in einer Personalangelegenheit als notwendig, so legt der Oberbürgermeister gegenüber dem zuständigen Personalsenat in der nächsten Sitzung in schriftlicher Form dar, warum bei einer solchen Personalentscheidung Eilbedürftigkeit nach Art. 37 (3) gegeben war.“
Antrag 3: Unterlagen aller Senate sollen transparent für alle Mitglieder des Stadtrats einsehbar sein
Die Verwaltung wird beauftragt, künftig allen Mitgliedern des Stadtrats die Unterlagen aller Senate, inklusive Personalsenat (Berichte der Verwaltung, Beschlussvorschläge und Protokolle), über das Ratsinformationssystem Allris zur Verfügung zu stellen – sowohl in Bezug auf öffentliche als auch nichtöffentliche Tagesordnungspunkte. Die Verschwiegenheitspflicht bei nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten gilt dann für alle Stadträtinnen und Stadträte.
Antrag 4: Information des Stadtrats
Die Verwaltung informiert den Stadtrat turnusmäßig einmal jährlich über alle Vorfälle im Bereich Datenschutzverletzungen und über alle bei Gericht anhängigen Rechtsstreitigkeiten.
Bereits im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen und die Bemühungen der Stadtverwaltung!
Mit freundlichen Grüßen
Claudia John, FW-Stadträtin
Daniela Reinfelder, BuB-Stadträtin
Martin Pöhner, FDP-Stadtrat
Neueste Kommentare