FFP2-Pflicht ab 19. Januar auch an der Klinikum Bayreuth GmbH
Beim Einkaufen, im Zug oder im Bus: Ab dem kommenden Montag, 18. Januar, gilt die FFP 2-Maskenpflicht. Dieser Vorgabe der Bayerischen Staatsregierung schließt sich die Klinikum Bayreuth GmbH an. Das heißt: Wer ab Montag als
- Besucher (mit Ausnahmegenehmigung)
- Patient eines MVZ oder in Einzelfällen zur stationären Aufnahme
- Begleitperson oder als
- Lieferant/Handwerker/Geschäftspartner
das Klinikum oder die Klinik Hohe Warte betreten möchte, braucht zwingend eine FFP-2-Maske. Bitte sorgen Sie vor, besorgen Sie sich eine solche Maske. Wir können keine Ausnahmen machen.
Neueste Kommentare