In der Stadt Bayreuth greift die 15-Kilometer-Regel

Symbolbild Corona

„15-km-Regel“

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für Corona-Neuinfektionen in der Stadt Bayreuth liegt derzeit über 200 pro 100.000 Einwohner. Maßgeblich hierfür sind die vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Zahlen. Daher schränkt sich der Bewegungsradius für Bayreuths Bürgerinnen und Bürger nunmehr automatisch ein: Touristische Tagesausflüge dürfen den Umkreis von 15 Kilometern nicht mehr überschreiten. Bezugspunkt für den 15-Kilometer-Radius ist die Außengrenze der Stadt. Damit entspricht die Stadt Bayreuth nicht nur dem Infektionsschutzgesetz, sondern auch der aktuellen Bayerischen lnfektionsschutzmaßnahmenverordnung, die eine solche Einschränkung zwingend vorgibt.

Die Regelung gilt ausschließlich für touristische Tagesreisen, das heißt in erster Linie für Ausflüge, die der Freizeitgestaltung wie Wandern, Spazierengehen oder sportlichen Aktivitäten dienen. Aus triftigen Gründe ist das Verlassen des 15-Kilometer-Radius um den eigenen Wohnort weiterhin möglich. Sport und Bewegung an der frischen Luft gehören nicht zu den triftigen Gründen.

Triftige Gründe sind insbesondere:

  • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und Arbeitswege
  • Schulwege
  • Behördengänge
  • Besuche beim Arzt oder Tierarzt
  • Besuche von Therapeuten, Beratungsstellen und Kriseninterventionsdiensten
  • Einkaufen
  • Inanspruchnahme von aktuell erlaubten Dienstleistungen
  • Besuch eines anderen Hausstands unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen
  • Begleitung und Besorgungen für unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährige
  • Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen
  • Teilnahme an Beerdigungen im engsten Familien- und Freundeskreis
  • die Versorgung von Tieren
  • Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften

Die 15-Kilometer-Regelung wird erst dann wieder aufgehoben, wenn der vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Inzidenzwert mindestens sieben Tage in Folge unter 200 liegt.