Im Landkreis Bayreuth greift die 15-Kilometer-Regel – Bewegungsradius eingeschränkt

Symbolbild Corona

„15-km-Regel“

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Bayreuth liegt derzeit über 200. Aus diesem Grund schränkt sich der Bewegungsradius für Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger automatisch ein – heißt: Sie dürfen für touristische Tagesausflüge den Umkreis von 15 Kilometern um ihre Wohnortgemeinde nicht mehr überschreiten. Damit folgt der Landkreis Bayreuth nicht nur dem Infektionsschutzgesetz (kurz: lfSG), sondern auch der 11. Bayerischen lnfektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BaylfSMV), die solch eine Einschränkung zwingend vorgibt. Die 15-Kilometer-Regelung wird erst dann wieder aufgehoben, wenn die Inzidenz mindestens sieben Tage in Folge unter der 200er-Marke liegt.