Stadt Bamberg informiert: Kita-Regelungen – Notbetreuung ausgeweitet
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen hat der Bayerische Ministerrat beschlossen, dass in Bayern alle Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierten Spielgruppen für Kinder bis zum 31. Januar geschlossen bleiben. Um die Eltern dennoch zu entlasten, wurde die Notbetreuung ab heute in den bayerischen Kitas ausgeweitet. Bisher war diese Betreuung nur für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen vorgesehen, wie beispielsweise Pflegekräften, Ärzten etc. Ab heute sollen auch Eltern aus anderen Berufen entlastet werden. Die Vorrausetzung dafür ist, dass das Kind / die Kinder nicht von einer anderen volljährigen Person im Haushalt beaufsichtigt werden kann.
Eine Notbetreuung wird angeboten für:
- Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
- Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
- Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
- Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.
Darüber hinaus ist die wechselseitige, unentgeltliche Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. „Dies kann für einige Eltern eine zusätzliche Option sein, die Betreuung zu ermöglichen““, betont Bürgermeister und Sozialreferent Jonas Glüsenkamp. Nachfragen beantwortet auch das Bürgertelefon der Stadt Bamberg unter der 0951/87-2525, welches täglich von 9 Uhr bis 13 Uhr geschalten ist.
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