Zum Strafbefehl, der an den Oberbürgermeister der Stadt Bamberg wegen der unerlaubten Herausgabe von Adressen ergangen ist, nimmt die Stadtratsfraktion Grünes Bamberg wie folgt Stellung:
Dass die Stadtverwaltung Adressen von Bamberger Bürger*innen mit dem besonderen Attribut eines Migrationshintergrunds herausgegeben hat, zu dem Zweck, dass Wahlkampfpost der SPD an sie verschickt wird, war falsch, nicht gesetzeskonform und inakzeptabel.
Dass Oberbürgermeister Starke als Chef der Verwaltung und als Absender/Mitunterzeichner der Wahlkampfpost dafür in der Verantwortung steht, ist eine logische Konsequenz. Er selbst räumt ein, dass die Herausgabe ein Fehler war und bittet dafür in einer Pressemitteilung um Entschuldigung. Vor diesem Hintergrund ist es uns nicht verständlich, dass Oberbürgermeister Starke Einspruch gegen den Strafbefehl erhebt. Gleichwohl ist es selbstverständlich sein gutes Recht in einem Rechtsstaat, mit entsprechenden Rechtsmitteln dagegen vorzugehen. Das letzte Wort wird schließlich das Gericht haben, vor dem die Verhandlung zu den gegenüber dem Oberbürgermeister erhobenen Vorwürfen stattfindet. Diesem Urteil wollen wir nicht vorgreifen.
Wichtig ist für uns, dass diese Praxis der Herausgabe bzw. des Verkaufs von persönlichen Adressdaten durch die Stadtverwaltung gestoppt wird. Dazu haben wir bereits im Juli 2019 – also lange vor der Wahlkampfpost-Affäre im Frühjahr 2020 – einen entsprechenden Antrag gestellt. Anlass war damals der Verkauf von Adressdaten an einen Adressbuchverlag.
https://www.gruenes-bamberg.de/bei-anruf-auskunft/2019/08/01/
Unser Ziel ist unverändert, die Herausgabe von Daten auf ein Mindestmaß zu beschränken und den Datenschutz zugunsten der Bamberger Bürger*innen maximal auszulegen. Leider wurde der Antrag bis heute nicht behandelt. Wir gehen jedoch davon aus, dass dies bald geschieht, dass es klare Handlungsanweisungen der Politik an die Verwaltung gibt und dass mit Informationen über persönliche Daten von Bürger*innen künftig deutlich restriktiver umgegangen wird.
sys
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