Anpassung und Verlängerung der Allgemeinverfügungen in Stadt und Landkreis Hof
Angesichts der aktuellen Corona-Situation und ergänzend zu den bayernweit Regelungen haben Stadt und Landkreis Hof ihre zum Wochenende auslaufenden Allgemeinverfügungen angepasst und verlängert.
Das bedeutet:
- die bisher geltenden Regelungen im Landkreis Hof werden bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Diese sehen insbesondere den Schutz der Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen durch das zwingende Tragen von FFP2-Masken vor. Die geltenden Maßnahmen im Detail für den Landkreis Hof finden Sie unter https://www.landkreis-hof.de/weitere-massnahmen-im-landkreis-hof-gueltig-von-11-01-2021-bis-31-01-2021/
- die Stadt Hof ändert ihre bisher geltenden Reglungen und hebt die bisherigen Kontaktbeschränkungen auf. Demnach gilt in der Stadt Hof die ab 11. Januar bayernweit einheitliche Regelung. Diese sieht vor, dass der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken nur Angehörigen desselben Hausstands und einer weiteren Person sowie zugehörigen Kindern bis einschließlich drei Jahren erlaubt ist. Darüber hinaus bleiben die bisherigen weiteren Regelungen der Stadt Hof (Besuchs- und Schutzregelungen in Pflegeeinrichtungen, Regelung hinsichtlich Versammlungen und in der Gastronomie) bis zum 31. Januar 2021 bestehen. Die geltenden Maßnahmen im Detail für die Stadt Hof finden Sie unter https://www.hof.de/hof/hof_deu/aktuelles/stadt-hof-aendert-allgemeinverfuegung.html
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