Landkreis Wunsiedel: Vereinspauschale 2021 – Sportförderung jetzt beantragen
Der laufende Betrieb unserer Sportvereine wird durch den Freistaat Bayern und die Kommunen in Form der Vereinspauschale finanziell unterstützt. Grundlage für die Vereinspauschale sind die sog. „Mitgliedereinheiten“ der Vereine zu Beginn des laufenden Jahres. Diese setzen sich v. a. aus der Zahl der Mitglieder und der vorgelegten Übungsleiter-Nachweise der Vereine zusammen.
Die Anträge auf Gewährung einer Vereinspauschale müssen zusammen mit den Übungsleiterausweisen im Original dem Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge – Sport- und Kulturförderung – Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel, spätestens am 1. März 2021 vorgelegt werden. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Den Anträgen sind die jährlichen Mitgliedermeldungen an die Sportverbände sowie der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes in Kopie beizufügen.
Es wird daraufhin gewiesen, dass grundsätzlich nur die beim Bayerischen Landessportverband, dem Bayerischen Sportschützenbund oder dem Oberpfälzer Schützenbund gemeldeten Mitglieder förderfähig sind.
Das Antragsformular, die Anlage zum Antrag sowie die aktuellen Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern stehen auf der Homepage des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge (www.landkreis-wunsiedel.de/vereinspauschale) zum Download bereit. Die Formulare können auch bei Ronja Wunderlich (Tel.-Nr.: 09232 80-464, Fax-Nr.: 09232 809-464, E-Mail: ronja.wunderlich@landkreis-wunsiedel.de) direkt angefordert werden.
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