RathausReport der Stadt Erlangen vom 29.12.2020
Stadt weist auf strenge Kontaktbeschränkungen hin
Die Stadt Erlangen weist darauf hin, dass nach Ende der Weihnachtsfeiertage wieder die strengeren Kontaktbeschränkungen zu beachten sind. Erlaubt ist lediglich der Besuch eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird (zuzüglich zu diesen Hausständen gehörende Kinder unter 14 Jahren). Weiterhin gilt eine Ausgangssperre zwischen 21:00 und 5:00 Uhr. Die Wohnung darf in dieser Zeit nur aus triftigen Gründen verlassen werden.
Böllerverbot im gesamten Stadtgebiet
Die Stadt Erlangen verbietet, wie alle Kreisverwaltungsbehörden in Mittelfranken, das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am Donnerstag, 31. Dezember 2020, und am Freitag, 1. Januar 2021. Das Verbot bezieht ausdrücklich auch private Flächen wie den eigenen Garten oder Balkone mit ein. Die mittelfränkischen Kreisverwaltungsbehörden haben sich auf Grund der angespannten Situation in den Krankenhäusern zu diesem Schritt entschlossen. Die Belegung der Kliniken und damit die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat nämlich längst eine kritische Grenze überschritten. Mit dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern geht eine hohe Verletzungsgefahr einher. Zusätzliche Patienten würden die Arbeit in den bereits jetzt stark überlasteten Krankenhäusern durch Covid-19- und andere Notfallpatienten zusätzlich erschweren. So sind für den Bereich der auch für Erlangen zuständigen Rettungsleitstelle Nürnberg an Silvester 2019/2020 zwischen 18 und 6 Uhr rund 186 Notfall- und Notarzteinsätze sowie 90 Brandeinsätze mehr angefallen als an anderen Tagen. Die Notrufzahlen verdoppeln sich erfahrungsgemäß an Silvester. Bei der derzeitigen Auslastung der Kliniken ist zu befürchten, dass aufgrund vermeidbarer, silvestertypischer Verletzungen die Behandlungs- und Bettenkapazitäten soweit belastet werden, dass die Versorgung von kritisch erkrankten oder verletzten Patienten nicht mehr mit ausreichender Sicherheit gewährleistet werden kann. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist durch die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) bereits verboten. An Silvester gilt zudem grundsätzlich eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Niemand darf ohne triftigen Grund die Wohnung verlassen. Da aber Feuerwerkskörper im Internet bestellt werden oder Vorräte aus dem letzten Jahr vorhanden sein können, besteht die Gefahr, dass dennoch Böller oder Raketen vor eigenen Häusern, auf eigenen Balkonen, im eigenen Garten oder bei erlaubten Spaziergängen vor 21 Uhr abgebrannt werden. Nach Ansicht der Kreisverwaltungsbehörden genügt es deshalb nicht, ein Feuerwerksverbot auf bestimmte Gebiete oder Plätze zu beschränken. In einer Allgemeinverfügung wird deshalb das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch auf Privatgrund verboten. Das Verbot bezieht sich jedoch ausdrücklich nicht auf Feuerwerk der Kategorie F1, also ganzjährig erhältliche Feuerwerksscherzartikel und -spielwaren, Tischfeuerwerk sowie Jugendfeuerwerk.
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