Martina Usselmann neue Senatsvorsitzende am Oberlandesgericht Bamberg
Der Bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich hat die Richterin am Oberlandesgericht Bamberg Martina Usselmann mit Wirkung vom 01. Januar 2021 zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Bamberg ernannt. Sie übernimmt damit den Vorsitz eines von zehn am Oberlandesgericht Bamberg existierenden Senaten.
Die in Nürnberg geborene Martina Usselmann begann – nach dem Jurastudium in Bayreuth und dem Referendariat in Coburg – ihre berufliche Laufbahn im Jahr 1997 beim Landgericht Coburg und wechselte zwei Jahre später zur Staatsanwaltschaft Coburg. Im Dezember 2001 wurde sie zur Richterin am Landgericht Coburg ernannt. Neben ihrer Tätigkeit in einer Zivilkammer des Landgerichts war sie zeitweise am Amtsgericht Coburg als Ermittlungsrichterin eingesetzt. Von Dezember 2005 bis November 2008 arbeitete Frau Usselmann als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Im Anschluss war sie vorübergehend am Amtsgericht Coburg eingesetzt und kehrte im März 2009 zum Landgericht Coburg zurück, wo sie einerseits in der Berufungskammer für Zivilsachen und andererseits in der 1. Strafkammer tätig war. Im Dezember 2009 wurde Frau Usselmann an das Oberlandesgericht Bamberg abgeordnet, wo sie Mitglied in verschiedenen Zivilsenaten war. Im Oktober 2013 wurde sie zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt. Im Dezember 2014 übernahm sie das Amt der Präsidialrichterin und wurde damit engste Mitarbeiterin des Präsidenten des Oberlandesgerichts. Seit November 2016 fungierte sie auch als stellvertretende Vorsitzende des 6. Zivilsenats.
Zum 1. Januar 2021 übernimmt Frau Usselmann den Vorsitz des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Bamberg, der für allgemeine Berufungen in Zivilsachen und als Spezialsenat für Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen sowie aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten zuständig ist.
Frau Usselmann lebt privat in Coburg und ist seit mehreren Jahren Vorsitzende der bei der IHK Coburg errichteten Einigungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten aufgrund des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG).
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