Bilanz der mittelfränkischen Polizei zur Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen über die Weihnachtsfeiertage
Das Polizeipräsidium Mittelfranken zieht eine positive Bilanz zur Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen über Weihnachten. Außer in wenigen Einzelfällen, hatten die Beamtinnen und Beamten nichts zu beanstanden. Die Polizei bedankt sich ausdrücklich bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr umsichtiges Verhalten.
Die Beamtinnen und Beamten der mittelfränkischen Dienststellen führten auch über die Weihnachtstage diverse Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen durch. Auf Grund des erwartungsgemäß niedrigen Personenaufkommens insbesondere in der Nürnberger Innenstadt kam es hierbei zu kaum nennenswerten Verstößen. Nur vereinzelt waren Personen auch während des Zeitraums der Ausgangssperre von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr auf den Straßen unterwegs. Diese konnten gegenüber den Beamten überwiegend triftige Gründe hierfür glaubhaft machen. In einzelnen Fällen mussten entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Verstoßes gegen die Ausgangssperre eingeleitet werden.
Bei den mittelfränkischen Dienststellen gingen im Verlauf der Feiertage immer wieder Mitteilungen über vermeintlich größere Feierlichkeiten insbesondere im privaten Bereich ein. Im überwiegenden Teil der Fälle konnte bei einer Überprüfung keine Überschreitung der zulässigen Personenzahl festgestellt werden. Teilweise mussten die Einsatzkräfte einschreiten, kleinere Feiern beenden und entsprechende Ermittlungsverfahren einleiten.
Am 23.12.2020 wurden die Beamten der Polizeiinspektion Nürnberg-Ost in diesem Zusammenhang zu einer Firma in der Pilotystraße gerufen. Passanten hatten beobachtet, wie immer wieder mehrere Personen vor dem Anwesen Alkohol konsumierten. Bei einer Überprüfung durch die Polizei wurden in den Räumlichkeiten etwa zwei Dutzend Personen angetroffen, die augenscheinlich eine Weihnachtsfeier abhielten. Die Beamten beendeten die Veranstaltung und leiteten gegen die Gäste Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Beamte der Polizeiinspektion Nürnberg-Süd stellten am 24.12.2020 gegen 01:00 Uhr Betrieb in einer Gaststätte in der Nürnberger Südstadt fest. Im Gastraum hielten sich neben dem Personal insgesamt drei Personen auf, die alkoholische Getränke konsumierten. Auch hier mussten die Beamten den Betrieb beenden und entsprechende Ermittlungsverfahren einleiten.
Die mittelfränkische Polizei bedankt sich ausdrücklich für das umsichtige und solidarische Verhalten der Bürgerinnen und Bürger. Nach Feststellung der Beamtinnen und Beamten hält sich nach wie vor der weit überwiegende Teil der Bevölkerung an die geltenden Bestimmungen.
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