Coburg: Regierung von Oberfranken ordnet im Falle des „Dr. Wehrmeister-Sachverhaltes“ eine Neuentscheidung an

Zur Stadtrats-Entscheidung zur Nachfolge von Dr. Wehrmeister

Zur Nachfolgeregelung der AfD im Coburger Stadtrat und dem entsprechenden Stadtratsbeschluss vom Donnerstag, 17.12.20, hat die Regierung von Oberfranken nach dem Überprüfungsantrag von Oberbürgermeister Dominik Sauerteig folgendes mitgeteilt:

„Sowohl über die Niederlegung des Amtes als Stadtrat durch Herrn Dr. Wehrmeister als auch über die Listennachfolge ist neu zu entscheiden.“

Bezüglich des Verfahrens verweist die Regierung von Oberfranken auf Art. 59 Abs. 2 Bayerische Gemeindeordnung (GO). „Der Oberbürgermeister hat hiernach die Möglichkeit, Entscheidungen des Stadtrats, die er für rechtswidrig hält, zu beanstanden. … Wir raten daher dazu, den von Ihnen beschrittenen Weg gem. Art. 59 Abs. 2 GO fortzusetzen und die Entscheidung des Stadtrates zu TOP 21 der 8. Sitzung diesem gegenüber ausdrücklich mündlich oder schriftlich als rechtswidrig zu beanstanden. … Anschließend ist Raum für die erneute Beschlussfassung des Stadtrats.“

Ferne führt die Regierung weiter aus: „Bei einer neuen Entscheidung sei lediglich zu prüfen, ob ein Amtshindernis besteht, wie z.B. der zwischenzeitliche Verlust der Wählbarkeit.“ Im Übrigen habe der Stadtrat keinen Ermessensspielraum. Es stehe dem Stadtrat insbesondere kein Recht zu, politische Erwägungen anzustellen.

Die neue Entscheidung ist laut Regierung von Oberfranken in einer Vollsitzung des Stadtrates, also nicht in einem Krisensenat herbeizuführen. Daher wird die Stadt Coburg Herrn Dr. Wehrmeister zur nächsten Vollsitzung laden und die Abstimmung erneut ansetzen