Schnelltestzentren in der Region Bamberg ermöglichen Heimbesuchern zeitnahe Corona-Tests

Symbolbild Corona

Schulterschluss zwischen Stadt und Landkreis, Heimeinrichtungen und freiwilligen Hilfsorganisationen

In Stadt und Landkreis Bamberg werden über Weihnachten zwei Schnelltestzentren für Besucher von Alten- und Pflegeeinrichtungen eingerichtet. Das wurde jetzt im Rahmen eines Runden Tisches zur Lage in den Einrichtungen bekanntgegeben. „Mit den neuen Testzentren ermöglichen wir es, dass Angehörige zu Weihnachten ihre Lieben besuchen und die erforderlichen Tests nachweisen können“, freuten sich Oberbürgermeister Andreas Starke und Landrat Johann Kalb über den Schulterschluss von Stadt und Landkreis, Einrichtungen und Ehrenamtlichen der freiwilligen Hilfsorganisationen, wie Malteser, Johanniter und Rotes Kreuz. In der Stadt Bamberg wird das Schnelltestzentrum in der Graf-Stauffenberg-Schule eingerichtet, im Landkreis in Schesslitz (ehemaliger Nettomarkt, linke Gebäudehälfte).

Die von einem Runden Tisch aus Hilfsorganisationen, Stadt und Landkreis Bamberg initiierte Aktion ist ein zusätzliches Angebot, ergänzend zu den regulären Testkapazitäten bei Hausärzten oder Testzentren. Der Freistaat wird diese Tests finanzieren, es fallen also für Angehörige, die sich testen lassen möchten, keine Kosten an. Die ehrenamtlichen Kräfte der Bamberger Hilfsorganisationen Bayerischer Rotes Kreuz Bamberg, Johanniter Regionalverband Oberfranken und Malteser Bamberg haben sich dankenswerterweise bereit erklärt, diese Testungen für die Weihnachtsfeiertage, also am 24., 25. und 26. Dezember, zu übernehmen.

Hintergrund: Seit Inkrafttreten der 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung benötigen Besucher von Alten- und Pflegeheimen einen aktuellen negativen Coronatest. Dabei darf nach aktueller Regelung die dem Testergebnis zugrundeliegende Testung mittels eines Antigen-Schnelltests höchstens 48 Stunden (72 Stunden nur vom 25. – 27. Dezember) und mittels eines PCR-Tests höchstens 3 Tage (vier Tage nur vom 25. – 27. Dezember) vor dem Besuch vorgenommen worden sein. „Mit den Schnelltestzentren an der Graf-Stauffenberg-Schule und in Schesslitz können wir sicherstellen, dass Angehörigen zeitnah den benötigten Test erhalten“, so Starke und Kalb.

Ein unangemeldeter Besuch der Testzentren ist nicht möglich. Es dauert etwa 45 Minuten, bis das Ergebnis des Schnelltests vorliegt. Es ist zu empfehlen, zusätzlich eine eventuelle Wartezeit einzukalkulieren.

Im Rahmen der Testungen wird es vermutlich auch zu positiven Ergebnissen kommen. Die Hilfsorganisationen sind mit Formblättern ausgestattet worden, die auch diese Situation berücksichtigen. Im Rahmen der Testungen wird es vermutlich auch zu positiven Ergebnissen kommen. Die Hilfsorganisationen sind mit Formblättern ausgestattet worden, die auch diese Situation berücksichtigen. Im Formular positiver Schnelltest wird der Patient aufgefordert sich umgehend in häusliche Isolation zu begeben und sofort per Mail (gesundheitsamt@lra-ba.bayern.de) Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt aufzunehmen. Das Gesundheitsamt meldet sich dann, um einen Termin für einen PCR-Bestätigungstest vereinbart werden.

Die Seniotel-Pflegeheime der Gemeinnützigen Krankenhausgesellschaft des Landkreises Bamberg bieten den Besuchern wie bisher auch über die Feiertage die Testung in den Heimen selbst an.

Info zum Anmeldeverfahren

Die Anmeldung für einen Termin in einem der Testzentren erfolgt über die jeweiligen Alten- und Pflegeheimeinrichtungen.

Wer sich als gehöriger testen lassen möchte, muss sich also an die jeweilige Einrichtung wenden.

Zusätzlich sollen sich die Besucher zur besseren Terminplanung ab 21. Dezember über ein Onlineportal eintragen. Die Internetadresse dafür erhalten die Angehörigen über die Heimeinrichtung. Hier können Zeitintervalle (30 Minuten) ausgewählt werden. Weiterhin wird es eine Übersicht geben, welche Zeiten weniger oder mehr ausgelastet sind, so dass die Testpersonen nach Auslastung entscheiden können, zu welcher Zeit sie sich für den Test anmelden.

Diese Anmeldung ersetzt NICHT die Anmeldung durch die Einrichtung, sondern ist ein zusätzliches Instrument der Steuerung. Wer nicht durch die Einrichtung gemeldet wurde, erhält keine Testung. Die Einrichtungen machen die Besucher/innen auf das Onlineportal aufmerksam.