Neue Coronaregeln in der Stadt Coburg
Wegen des nachhaltigen Überschreitens des Inzidenzwertes von 300 ist die Stadt Coburg gezwungen, weitere Einschränkungen anzuordnen. Diese sind weitgehend identisch mit denen des Landkreises, um bei den Bürgerinnen und Bürgern keine Unsicherheiten zu bewirken. So ist ab sofort (18.12.20, 15 Uhr) das Verlassen der Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Der Aufenthalt in der Stadt Coburg von Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb haben, ist ebenfalls nur erlaubt, wenn triftige Gründe vorliegen.
Sport und Bewegung an der frischen Luft ist nur noch mit Angehörigen des eigenen Hausstandes zulässig. Besuche von Mitgliedern eines anderen Hausstandes in der eigenen Wohnung (insgesamt maximal 5 Erwachsene) bleiben erlaubt, um Vereinsamung zu verhindern.
Behördengänge sind nur dann erlaubt, wenn ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich ist. Die Ämter der Stadt Coburg bleiben für diese Fälle offen. Allerdings können diese Behördengänge nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden. Termin-Vereinbarung unter www.coburg.de/online-terminvergabe oder unter Tel. 09561/89-0.
Versammlungen in geschlossenen Räumen sind untersagt. Bei Versammlungen unter freiem Himmel ist ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 beschränkt und die Dauer auf 60 Minuten. Prinzipiell ist ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Gottesdienste im Freien sind auf 75, in Gebäuden auf 50 Teilnehmer begrenzt. Musikalische Begleitungen, für die ein Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich ist oder bei denen der korrekte Sitz der Mund-Nasen-Bedeckung beeinträchtigt ist, wie z. B. Posaunenchor, sind untersagt. Ebenso wie die Darbietungen von Chören.
Immerhin dürfen Marktstände künftig über ihr Sortiment an Lebensmitteln hinaus wieder ihr übliches Sortiment anbieten, soweit das Angebot überwiegend aus Lebensmitteln besteht. Reine Non-Food-Stände sind nicht erlaubt.
Die neuen Regelungen gelten bis 10. Januar 2021. Die Regelungen für Weihnachten bleiben bestehen wie bisher festgelegt.
Ausführliche Infos unter https://www.coburg.de/desktopdefault.aspx/tabid-2754/2848_read-17933/
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