Bayern: Virenausbreitung im Zuckerrübenanbau bekämpfen – Bayern ist gegen eine generelle Notfallzulassung
(17. Dezember 2020) München – Um die Landwirte in besonders betroffenen Hotspots bei der Bekämpfung des sogenannten Vergilbungsvirus zu unterstützen, hat der Freistaat nach ausführlicher Güterabwägung eine streng begrenzte Notfallzulassung für eine Behandlung des Zuckerrübensaatguts mit Neonikotinoiden beantragt. Wie das Landwirtschaftsministerium in München mitteilt, soll die Zulassung unter strengen Vorgaben ausschließlich auf das besonders betroffene Anbaugebiet Franken begrenzt bleiben. Eine flächendeckende Ausweitung auf andere Regionen ist nicht vorgesehen. Zudem werde sichergestellt, dass die Bekämpfung des Virus nur mit einem umfassenden amtlichen Monitoring geschieht. Insbesondere werden die Landwirte verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Insekten wie Bienen und andere Bestäuber nicht gefährdet werden. Bayern macht sich außerdem dafür stark, die Forschung nach alternativen Mitteln zur Bekämpfung des Virus zu verstärken.
In Bayern ist Franken von dem Virus besonders stark betroffen. Das Virus bedroht von Frankreich kommend den Zuckerrübenanbau und richtet erhebliche Schäden an. Nach Angaben des Ministeriums sind heuer im Anbaugebiet Franken auf 87 Prozent der gesamten Anbaufläche von 22.300 Hektar Vergilbungssymptome aufgetreten. Handlungsbedarf entsteht aus Sicht des Ministeriums nicht durch wirtschaftliche Einbußen, sondern weil sich der dortige Anbau bereits in einer existenziellen Notlage befindet. Bayern geht maßvoll vor und beantragt die Notfallzulassung nur für besonders stark betroffene Gebiete. Der Freistaat wird im Falle einer Zulassung zudem für die betroffenen Flächen Bewirtschaftungsregeln zum Schutz von Bienen und anderen Insekten erlassen. So sind zum Beispiel auf dem Zuckerrübenschlag nur Kulturen als Nachfolgekultur erlaubt, die für Bienen nicht attraktiv sind. Blühflächen sind hier verboten. Zudem muss gewährleistet sein, dass der Abstand zu blühenden Pflanzen ausreichend groß gewählt und Erosion vermieden wird. Weitere Auflagen erhöhen den Schutz der Insekten.
Eine Notfallzulassung wurde bislang in Frankreich und der Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten erteilt, ebenso für das Land Nordrhein-Westfalen und für Niedersachsen. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben ebenfalls Anträge gestellt, weitere Länderagrarminister bereiten gerade Anträge vor. Mit dem Antrag will der Freistaat neben der Virusbekämpfung auch die regionale Versorgung und die Überlebensfähigkeit der heimischen Zuckerproduktion sichern.
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