Stadtwerke Hof informieren zum Thema „Belästigung durch unlautere Telefonwerbung“
Immer wieder melden sich bei den Stadtwerken Hof besorgte Bürger, die von fremden Personen angerufen und dazu bedrängt werden ihren Energielieferanten zu wechseln. Bei dem Vorgehen handelt es sich häufig um gesetzeswidrige Telefonwerbung. Nicht selten erklären die anrufenden Personen, „im Auftrag“ des örtlichen Stadtwerkes tätig oder sogar Mitarbeiter(in) des örtlichen Stadtwerkes zu sein.
Die Vorgehensweise ist nahezu immer die Gleiche. Die anrufende Person fragt zunächst nach der Zählernummer und dem Jahresverbrauch, um dann anschließend für den Fall eines Versorgerwechsels „traumhafte“ Einsparbeträge zu versprechen. Nennt die angerufene Person in diesem Augenblick ihre Zählernummer und die Anschrift, so wird bereits ein Lieferantenwechsel eingeleitet.
Tatsache dazu ist, dass die Stadtwerke Hof keine Telefonwerbung betreiben. Die Stadtwerke Hof raten im Einklang mit Verbraucherschutzverbänden dazu, bei solchen Werbeanrufen kritisch zu sein: Falls Sie sich doch überrumpeln lassen, ist es wichtig zu wissen: Verbraucher haben bei Abschluss eines Vertrages mit einem neuen Versorger per Gesetz ein Widerrufsrecht mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen. Diese Widerrufsfrist beginnt nicht bereits am Tag des mündlichen Vertragsabschlusses am Telefon, sondern erst dann, wenn der Verbraucher vom neuen Versorger eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten hat, in der Regel also erst mit dem Erhalt der Vertragsunterlagen per Post bzw. E-Mail.
Sehr gerne stehen die Stadtwerke Hof für Rückfragen bezüglich solcher Werbeanrufe im Zusammenhang mit einem Versorgerwechsel unter der Telefonnummer 09281 812-399 zur Verfügung und können über deren Seriosität aufklären und Hilfestellungen (z. B. Vergleichsrechnungen) geben.
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