Polizeibericht Fränkische Schweiz vom 17.12.2020
Polizeiinspektion Bamberg-Stadt
Ladendiebstahl
BAMBERG. Mittwochfrüh wurde in einem Geschäft im Bamberger Nord-Osten ein 48-jähriger Mann beim Diebstahl von sechs Bierdosen ertappt. Der Langfinger wollte die Dosen versteckt im Rucksack ohne Bezahlung aus dem Laden schmuggeln, wurde aber vom aufmerksamen Personal bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Er muss sich wegen Ladendiebstahls verantworten.
Polizei schnappt Geldbörsen-Dieb
BAMBERG. Am Mittwochmittag vergaß eine junge Frau in einer Bank in der Luitpoldstraße nach einer Geldabhebung ihre Geldbörse. Diese wurde zwar von einem Zeugen gefunden, der Mann fragte jedoch einen 59-jährigen Kunden ob ihm der Geldbeutel gehört. Dieser bejahte und steckte den Geldbeutel ein. Als die Geschädigte kurze Zeit später in die Bank zurückkam und nach ihrer Geldbörse fragte, gab der Finder an, diese an einen Mann ausgehändigt zu haben. Der Geldbörsendieb konnte schnell ermittelt werden, weil er kurze Zeit vorher von einer Polizeistreife kontrolliert worden war. Bei ihm ordnete die Staatsanwaltschaft dann eine Wohnungsdurchsuchung an, wo das Diebesgut aufgefunden und sichergestellt werden konnte. Er muss sich wegen Diebstahls verantworten.
Fahrerseite von Seat zerkratzt
BAMBERG. Zwischen Dienstagabend, 19.30 Uhr, und Mittwoch, 17.30 Uhr, wurde in der Zollnerstraße die Fahrerseite eines dort geparkten schwarzen Seat Leon zerkratzt. Der unbekannte Täter hinterließ an dem Pkw Sachschaden von etwa 1500 Euro, weshalb die Polizei unter Tel.: 0951/9129-210 Hinweise zu diesem erbittet.
Unfallfluchten
BAMBERG. Mittwochfrüh kurz nach 08.00 Uhr wurde die Polizei zu einem Verkehrsunfall am Münchner Ring gerufen. Dort fuhr ein unbekannter Autofahrer von der Schellenbergerstraße auf den Münchner Ring ein und missachtete einen bevorrechtigten Seat-Fahrer, der sein Fahrzeug abbremsen musste. Dies hatte zur Folge, dass zwei folgende Pkw-Fahrer ihren Wagen abbremsen mussten und auf den Seat auffuhren. Der Unfallverursacher fuhr nach dem Unfall einfach weiter. An den drei Fahrzeugen ist Sachschaden von etwa 10.000 Euro entstanden. Täterhinweise nimmt die Polizei unter Tel.: 0951/9129-210 entgegen.
BAMBERG. Am Mittwochabend kurz vor 23.00 Uhr missachtete der Fahrer eines weißen Kleinwagens beim Ausfahren von einer Tankstelle in der Von-Ketteler-Straße auf den Münchner Ring die Vorfahrt eines Leichtkraftradfahrers. Der Zweiradfahrer musste dem Auto ausweichen, weshalb er zu Boden stürzte und leicht verletzt ins Krankenhaus eingeliefert wurde.
Hinweise zu dem Unfallverursacher nimmt die Polizei unter Tel.: 0951/9129-210 entgegen.
Polizei findet bei 20-Jährigen Marihuana
BAMBERG. Während einer Personenkontrolle eines 20-jährigen Mannes am Mittwochabend auf dem Gelände einer Tankstelle im Bamberger Norden händigte dieser den Polizeibeamten eine geringe Menge Marihuana aus. Das Rauschgift hatte der junge Mann in seiner Kleidung versteckt und wurde von der Polizei beschlagnahmt.
Polizeiinspektion Bamberg-Land
– Fehlanzeige –
Verkehrspolizeiinspektion Bamberg
Tödlicher Verkehrsunfall – Dringend Zeugen gesucht!
A73/B505 Bamberg/Hirschaid. Am gestrigen Mittwoch ereignete sich gegen ca. 16:45h ein schwerer Verkehrsunfall auf der BAB A73 in Fahrtrichtung Erlangen im Bereich der Ausfahrt zur B505.
Hier befuhr ein 44jähriger Mann aus dem Landkreis Bamberg mit seinem schwarzen PKW Ford C-Max den linken Fahrstreifen der Autobahn, geriet dann schlagartig nach rechts und überfuhr den rechten Fahrstreifen bis in die Ausfahrt zur B505 und prallte dort mit starker Wucht gegen die Außenschutzplanke. Hierdurch wurde der PKW zurück auf die Autobahn geschleudert, wo dieser mit einem weiteren Fahrzeug kollidierte und erneut in die Ausfahrt gegen die Schutzplanke geschleudert wurde.
Trotz sofortiger notärztlicher Behandlung verstarb der Fahrer später im Krankenhaus.
Zur Klärung der Unfallursache wurde ein Gutachter hinzugezogen.
Zeugen des Unfalles werden dringend gebeten, sich unter der Rufnummer 0951/9129-510 mit der Autobahnpolizei Bamberg in Verbindung zu setzen.
Polizeiinspektion Bayreuth-Stadt
Alkohol am Steuer
Bayreuth. In der letzten Nacht wurde ein 37 Jähriger Pkw Fahrer auf dem Nachhauseweg von seiner Arbeitsstelle im Bayreuther Stadtgebiet einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein anschließend freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,6 Promille. Der Führerschein wurde von den Beamten noch vor Ort sichergestellt. Der Fahrer erwartet nun eine Strafanzeige wegen eines Vergehens der Trunkenheit im Verkehr.
E-Scooter-Fahrer ohne Führerschein unterwegs
BAYREUTH. Gleich zwei Elektroscooter stellten Beamte der Operativen Ergänzungsdienste Bayreuth bei Kontrollen am Dienstag sicher. Die jeweiligen Nutzer müssen sich nun wegen verschiedener Delikte verantworten.
Gegen 16.30 Uhr geriet ein 20-Jähriger in der Königsallee in eine Kontrolle. Die Beamten stellten fest, dass der Roller schneller als die erlaubten 20 km/h fährt und somit nicht zulassungsfähig aber fahrerlaubnispflichtig ist. Da der Führerschein des jungen Mannes derzeit wegen eines Fahrverbots in amtlicher Verwahrung ist, machte er sich strafbar.
Gegen 20.30 Uhr kontrollierte eine Streifenbesatzung einen 23-Jährigen in der Bernecker Straße. Der Mann war ebenfalls mit einem nicht zulassungsfähigen und über 20 km/h schnellen Roller unterwegs. Die notwendige Fahrerlaubnis konnte auch er nicht vorweisen.
In beiden Fällen stellten die Beamten die E-Scooter sicher. Die beiden Männer müssen sich nun strafrechtlich verantworten.
Entsprechend der Elektrokleinstfahrzeugverordnung dürfen E-Scooter nur dann auf öffentlichem Grund in Betrieb genommen werden, wenn eine Betriebserlaubnis vorliegt, der Fahrer mindestens 14 Jahre alt ist, gewisse Abmessungen und Gewichte nicht überschritten werden, die Geschwindigkeit 20 km/h nicht übersteigt und ein Versicherungskennzeichen angebracht ist. Das Fahren auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen ist nicht erlaubt. Zudem gelten die allgemeinen Regeln in Bezug auf Alkohol und der Benutzung von elektronischen Geräten während der Fahrt. Ausführliche Infos zu diesem Thema finden sich auf der Internetseite https://www.sichermobil.bayern.de/escooter/index.php
Polizeiinspektion Ebermannstadt
Verkehrsunfallfluchten
Egloffstein. In der Nacht zum Mittwoch wurde im Ortssteil Affalterthal ein vor einem Anwesen abgestellter weißer VW-Golf von einem unbekannten Autofahrer angefahren und an der Stoßstange vorne rechts beschädigt. Obwohl ein Schaden in Höhe von 500 Euro entstanden ist, nahm der Unfallverursacher keine Notiz davon und fuhr unbekümmert weiter. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen Unfallflucht aufgenommen und bittet um Zeugenhinweise.
Sonstiges
Igensdorf. Am späten Mittwochnachmittag gegen 17.15 Uhr ging ein Pärchen mit ihrem Hund auf einem Feldweg im Südwesten von Etlaswind spazieren. Ein weißer VW mit einer Frau am Steuer kam den Fußgängern entgegen. Die Fahrerin machte keine Anstalten, die Geschwindigkeit ihres Autos zu verringern bzw. den Passanten auszuweichen, sondern steuerte geradewegs auf ihnen zu. Die beiden Fußgänger mussten zur Seite springen, um einen Anstoß zu verhindern. Der mitgeführte Hund touchierte noch leicht das vorbeifahrende Auto, blieb aber unverletzt. Die Fahrerin zeigte keine Reaktion und fuhr unvermindert weiter. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen Nötigung aufgenommen.
Polizeiinspektion Forchheim
Sonstiges
FORCHHEIM. Am Mittwochabend lief ein alkoholisierter, amtsbekannter 16-Jähriger am Bahnhof Forchheim über die Gleise, sodass vom Lokführer einer S-Bahn eine Notbremsung vollzogen werden musste. Bei der Kontrolle durch Beamte der Polizeiinspektion Forchheim stellte sich zudem heraus, dass der Jugendliche als vermisst gemeldet war und es keinen triftigen Grund für ihn gab, während der aktuell bestehenden Ausgangssperre nicht zu Hause zu sein. Er flüchtete zwar zunächst über die Gleise, konnte von den Beamten aber recht schnell wieder aufgegriffen werden. Dagegen und gegen seine Fesselung wehrte er sich jedoch vehement und beleidigte die eingesetzten Beamten. Der junge Mann wird sich nun u. a. wegen einem gefährlichem Eingriff in den Bahnverkehr, einem Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor Gericht verantworten müssen.
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