Spardorf: Kommunalaufsicht beanstandet Zuschussvergabe in der Gemeinde

Spardorf (ha) – Zukünftig soll es in der Gemeinde Spardorf einheitliche Förderrichtlinien für die Vergabe von gemeindlichen Zuwendungen an Vereine, Verbände und sonstige Institutionen geben. Die Verwaltung wurde vom Gremium beauftragt solche Förderrichtlinien auszuarbeiten. Gefordert wird die Ausarbeitung von solchen Richtlinien von der Rechtsaufsicht des Landratsamtes.

Erster Bürgermeister Andreas Wasielewski (SPD) sagte in seinen einführenden Worten, dass es im Rahmen einer überörtlichen Rechnungsprüfung des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt, als Aufsichtsbehörde der Landkreisgemeinden es bemängelt wurde, dass es in der Gemeinde Spardorf keine einheitlichen Förderrichtlinien geben würde, so Wasielewksi. Es sei kein „objektives Muster“ für die Vergabe von solch freiwilligen Zuwendungen zu erkennen, so die Aufsichtsbehörde in einer Prüfungsfeststellung. Er habe sich zwischenzeitlich erkundigt, wie die anderen Landkreisgemeinden die Vergabe bei solchen freiwilligen Zuwendungen handhaben würden, so der Gemeinde-Chef weiter. Nur die Hälfte aller Gemeinden im Landkreis hätten Förderrichtlinien für die Vergabe solcher freiwilligen Zuschüsse. Man sei gerade darüber solche Förderrichtlinien durch die Verwaltung ausarbeiten zu lassen. Bis dahin vergehe aber noch etwas Zeit und man wolle deswegen die Vergabe der Jahreszuschüsse für das Jahr 2021 noch nach dem „alten Verfahren“ vornehmen, so Wasielewski.

„Einzelfallprüfungen werde es trotzdem auch weiterhin geben“

Gemeinderätin Birgit Herbst (NLS) sagte, dass sie es schon erforderlich halte, solche Richtlinien aufzustellen, allerdings sei sie der Meinung, dass es trotz des Versuches einer solchen Vereinheitlichung es auch weiterhin erforderlich sei, abweichende Einzelfallgenehmigungen durch den Gemeinderat auszusprechen, da man nur schwer eine Förderrichtlinie erarbeiten könne, die alle Zuschussberechtigen „gleich fair“ berücksichtigen würde. Vielmehr interessiere sie, wann denn der komplette Prüfungsbericht der Rechnungsprüfung dem Gemeinderat vorgestellt werde, so Herbst. Dies werde man im nächsten Jahr auf die Tagesordnung der März- bzw. April-Sitzung nehmen, so Wasielewski. Rene´Wehnert (FWS) Gemeinderat und zweiter Bürgermeister schlug vor die Zuschussvergabe zu verschieben, bis man die Förderrichtlinien ausgearbeitet habe. Dieser Vorschlag fand aber kein Gehör im Gremium.

Einheitliche Förderrichtlinien ja – aber erst für das Jahr 2022

Andreas Wasielewski sagte, dass die Vereine, Verbände und Institutionen darauf vertrauen würden, dass die Zuschüsse – wie in den Jahren zuvor – auch Anfang des Jahres 2021 ihren gemeindlichen Zuschuss bekommen würden. Gerade in Corona-Zeiten könne man die Zuschussnehmer nicht „im Stich“ lassen, da viele davon wahrscheinlich wegen fehlender Einnahmen auf das Geld angewiesen seien, so der erste Bürgermeister.  Herbert Sommerer (CSU) und dritter Bürgermeister sagte, dass – wie auch schon Herbst – dass es schwer werden würde einheitliche und gerechte Förderrichtlinien zu erarbeiten. Aber auch die CSU sei der Meinung, dass man die Zuschussvergabe für 2021 noch nach den „alten Muster“ vornehmen solle.

Folgende Zuschüsse wurden beschlossen: Verein für Familienheim und Garten (590 Euro), Buckenhofer Seku-Narren (100 Euro), Verein der Sportfreunde e.V. Spardorf (3.500 Euro), Verein der Sportfreunde Spardorf (3 Euro netto Zuschuss je Stunde für die Nutzungsgebühr der Fritz-Weinrebe-Halle), Feuerwehr Spardorf (750 Euro), Verein zur örtlichen Brauchtumspflege (300 Euro), AWO Ortsverband Spardorf/Buckenhof (300 Euro), 1. Spardorfer Jugendclub (100 Euro), VdK – Ortsgruppe Uttenreuth (300 Euro) Kleines Kulturzentrum Spardorf (300 Euro).

Der Verein der Buckenhofer Seku-Narren hatte einen zusätzlichen Antrag gestellt, da im Corona-Jahr keine Faschingsauftritte stattfinden würden, man aber trotzdem jede Menge Ausgaben habe. Nachdem der Antrag hier – wie der Gemeinderat entschied – nicht konkret genug war, wurden weitergehende Zuschussgewährungen – über die 100 Euro hinaus – vorerst abgelehnt. In der Liste der „Dauerbezuschussungen“ stehen die Gemeinde Bücherei Uttenreuth (1000 Euro), die Lebenshilfe für behinderte Menschen (102,25 Euro je betroffener Person), der Tierschutzverein Erlangen und Umgebung (75 Euro), die Diakonie AKTIV gGmbH (0,50 Euro je Einwohner – 1137 Euro für 2021), VdK Kooperationszuschuss (77,64 Euro), Feuerwehr Spardorf – Gerätewartentschädigung (360 Euro), Verkehrsübungsplatz Uttenreuth (255,65 Euro),  und der Musikunterricht an der Grundschule Spardorf (1.500 Euro)

Der Antrag der Montessori-Pädagogik Erlangen e.V. für einen Zuschuss für acht Schüler aus Spardorf, die die Schule besuchen würden, wurde vom Gemeinderat abgelehnt. Auch in den letzten Jahren sei hier keine Bezuschussung erfolgt. Der Antrag wurde auch in diesem Jahr einstimmig abgelehnt. Das Erlanger Musikinstitut e.V. darf sich über einen Jahreszuschuss von 50 Euro pro Jahr und Schüler, so wie weiteren zehn Euro je Jahr und Schüler für den Elementarunterricht, freuen. Der beantragte Zuschuss für den geplanten Workshop „Impulstage“ in Höhe von 750 Euro wurde hingegen abgelehnt. Die Diakonie Erlangen erhält für die Arbeit der „Erlanger Tafel“ einen Zuschuss von 1.000 Euro; obendrauf kommt nochmals ein Zuschuss von weiteren 1.000 Euro für den Ausbau des Projektes „Tafel Mobil“. Aus Spardorf nehmen 14 Personen den Service der Erlanger Tafel in Anspruch. Auch wenn die Vereinsarbeit aktuell wie der Gemeinderat feststellte „gen Null“ geht, erhält die Flüchtlingshilfe Spardorf einen Jahreszuschuss von 1.000 Euro. Der Zuschussantrag der Rappelkiste e.V. wurde abgelehnt, da dieses Angebot in Konkurrenz zu der gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtung gesehen wurde. Die Rappelkiste hatte aber auch im Vorjahr keinen Zuschuss aus der Gemeindekasse erhalten.                                   Alexander Hitschfel