Statement der AfD Oberfranken zur aktuellen Lockdown-Krise
Der Umgang von Bundesregierung und Landesregierungen mit dem Virus Sars-Cov-2 stellt ein Staatsversagen dar. Während um die Jahreswende 2019/20 erste aufklärende Maßnahmen unterlassen wurden, erfolgte ab März eine panikartige, unverhältnismäßige und mit einseitigen Daten unterfütterte Reaktion. Eine mäßige Virus-Krise wurde in eine astronomische Wirtschafts-Krise überführt.
Die AfD Oberfranken als letzte rationale bürgerliche Kraft in der Region fordert daher:
1. Einen Untersuchungsausschuss auf Bundes- und Landesebene in Bayern insbesondere zu der späten und dann unverhältnismäßigen Reaktion auf ein unbekanntes Virus sowie die Entscheidungsgrundlagen, welche herangezogen wurden.
2. Keine Einführung eines zwingenden Gesundheitsausweises oder sonstigen de facto Zulassungsbeschränkungen. Auch Mitarbeiter in besonders gefährdeten Einrichtungen haben ein Recht auf abschließend geprüfte Impfstoffe.
3. Um Datenschutz und Privatsphäre weiterhin sicherzustellen, keine direkte oder indirekte Verpflichtung zur Nutzung der „Corona-App“.
4. Kein allgemeiner Zwang zu Impfungen. Entscheidungen jedes einzelnen Bürgers respektieren, um das Recht auf freie Berufsausübung, freie Berufswahl und sonstige Grundrechte laut Grundgesetz zu wahren.
5. Kein weiterer panischer „Festtags-Lockdown“ auf Kosten der Wirtschaft, insbesondere des Einzelhandels. Das christlich-abendländische Familienbild darf nicht angegriffen werden.
6. Maßvoller Schutz der wirklich gefährdeten Kreise wie bei schweren Grippewellen.
Schließungen nur anhand dieser Einschätzung.
7. Grundsätzliches Wiederherstellen eines geregelten Präsenzunterrichts an Schulen.
8. Auf den zur Verfügung stehenden Informationskanälen Maßnahmen stets in Bezug zu bisherigen schweren Grippewellen setzen. Aufklärung statt Panikmache.
9. Einbeziehung aller wissenschaftlich fundierten Meinungen bei Analyse und Reaktion.
10. Rückkehr zu marktwirtschaftlichen Zuständen. Kein maßloses Verteilen von Staatsgeld für die Rechtfertigung von unverhältnismäßigen Schließungen. Schadensausgleich für bisher erlittene Einbußen vorbehalten.
11. Keine weitere Insolvenzverschleppung durch Schönrechnen und Insolvenzantrags- Aussetzungen. Keinen weiteren 3. Lockdown für die deutsche Wirtschaft zum Vorteil internationaler Großkonzerne.
12. Kein Betreiben einer europäischen Schuldenunion durch die Hintertüre anlässlich der Lockdown-Krise.
13. Herunterfahren der Zahlungen an die Europäische Union aufgrund der horrenden, lockdownbedingten Staatsverschuldung.
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