Stadt und Landkreis Bamberg: Kindergärten und Kindertagesstätten schließen mit Beginn des Lockdowns – bieten aber Notbetreuung an

Während der heutigen Sitzung des bayerischen Kabinetts gab es bereits erste Klarstellungen, wie die Kinderbetreuung für nicht schulpflichtige Kinder im gestern angekündigten Lockdown organisiert werden wird.

Kinderbetreuungseinsrichtungen schließen landesweit in Bayern im Rahmen des bundesweiten Lockdowns ab Mittwoch, 16.12.2020 bis einschließlich 10. Januar 2021. Es wird für alle Eltern, die keine Betreuung organisieren können, eine Notbetreuung geben. In diesem Zusammenhang richtet sich der Appell der Staatsregierung an den Bund, seine Zusage einzulösen, den Eltern die Möglichkeit zu geben, für die Betreuung der Kinder während des Lockdowns bezahlten Urlaub nehmen zu können. Alle Arbeitgeber, denen dies möglich ist, werden gebeten, den Eltern bei der Kinderbetreuung entgegen zu kommen. Alle Eltern werden gebeten, sorgfältig zu prüfen, ob eine Betreuung wirklich notwendig ist.

Weiterhin gilt, dass kranke Kinder mit Symptomen, wie zum Beispiel Fieber, Erbrechen oder Bauchweh, selbstverständlich nicht ihre Kinderbetreuungseinrichtung besuchen dürfen.

Das sei der Wissensstand bisher, so Bürgermeister Jonas Glüsenkamp: „Weitere Informationen erwarten wir von der angekündigten Aktualisierung des Rahmenhygieneplans zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten.“