Stellungnahme des Bund Naturschutz Ortsgruppe Röttenbach-Hemhofen zum Bebauungsplan „Röttenbach West“ 

Als „Träger öffentlicher Belange“ hat der BUND Naturschutz (BN) zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Röttenbach West“ Stellung bezogen. Die vorgesehenen Änderungen des noch nicht in Kraft befindlichen Bebauungsplanes betreffen insbesondere Belange des Natur- und Umweltschutzes.

Die ursprünglich vorgesehene Festsetzung: „Dachneigungen bzw. dafür geeignete Wandflächen sind so auszurichten, dass sie für die Nutzung von Solarenergie optimal geeignet sind“ soll gestrichen werden. Dem Bund Naturschutz erscheint diese Streichung als ein Rückschritt in Bezug auf generelle Klimaziele. Wir schlagen vor, die Streichung zu unterlassen, insbesondere weil die Festlegung in zwei vorhergehenden Versionen genehmigt worden waren. Die Streichung steht auch im Widerspruch zu der ausdrücklichen Befürwortung in Absatz „5. Regenerative Energien“. Dort steht: „Die Nutzung von Solarenergie, also der Einsatz von Sonnenkollektoren und/oder Photovoltaik-Modulen, sowie die Möglichkeit der Gewinnung von Erdwärme (Geothermie) ist zulässig und wird begrüßt.“

Besonders geschützte Zauneidechsen mussten aus dem nördlichen Bereich des Baugebietes umgesiedelt werden. Entsprechende Grundstücke wurden bis zum Abschluss der Umsiedelung aus der Bebauung herausgenommen. Es wurde auf Grund behördlicher Vorgaben ein Zaun errichtet, damit eine Rückwanderung verhindert wurde. Dieser Zaun ist jedoch an mehreren Stellen defekt. Dadurch ist eine Rückwanderung zu den Grundstücken wahrscheinlich und müsste neuerlich überprüft werden. Eine Baufreigabe kann deshalb nach Ansicht des BN z.Z. nicht- -wie vorgesehen – erfolgen. Neu eingeführt werden soll eine Vorgabe zum 2,5 m Abstand von Bäumen zu „bestehenden und geplanten Versorgungsanlagen“. Dies hätte zur Folge, dass der Gestaltungsfreiraum privater und öffentlicher Grundstücke in Bezug auf Bäume gerade im Straßenraum stark eingeschränkt würde. Dies kann der BN nicht befürworten, zumal an anderer Stelle die Straßenbegrünung durch heimische Bäume gefordert wird.

Weiter Einwände betreffen die Ausgleichflächen für bedrohte Vögel, wie Lerche, Wendehals und Rebhuhn. Die Anzahl der „Lerchenfenster“ soll nach Vorschlag der Planer stark reduziert werden.

Für die Errichtung von Nebenanlagen (Garagen, Stellplätze, Carports) wird um eine Präzisierung der Formulierung angeregt (30 qm insgesamt außerhalb der Baugrenzen). Dies dient der Begrenzung der überbauten Flächen und damit dem Schutz vor Hochwasser bei Starkregen.