Familienministerin Trautner: „Neunkirchen a. Brand erhält 265.000 Euro Förderung für Kita-Ausbau“
Der Kita-Ausbau in Bayern geht weiter voran. Die Staatsregierung unterstützt die Kommunen beim Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder bis zur Einschulung. Die Gemeinden, die im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms gefördert werden, erhalten einen Aufschlag von bis zu 35 Prozentpunkten auf die reguläre Förderung. Jetzt profitiert davon der Landkreis Forchheim. Bayerns Familienministerin Carolina Trautner: „Wir schaffen maßgeschneiderte Kindertagesbetreuung und unterstützen die Kommunen dabei mit Nachdruck. Mein Ziel ist es, dass Familien den Betreuungsplatz bekommen, den sie sich wünschen. Ich freue mich sehr, dass in der Kindertagesstätte in Neunkirchen a. Brand 24 neue Betreuungsplätze für Kinder entstehen. Der Freistaat unterstützt die Kommune dabei mit einer Förderung in Höhe von insgesamt 265.000 Euro.“
Zu dem Sonderinvestitionsprogramm erklärte die Ministerin: „Seit 2008 unterstützt der Freistaat die Gemeinden massiv durch zusätzliche Mittel zum Ausbau der Kinderbetreuung. Damit tragen wir den geänderten Bedürfnissen der Familien und den steigenden Geburtenzahlen Rechnung. Über 1,2 Milliarden Euro hat der Freistaat dafür zur Verfügung gestellt. Hinzu kommen 696 Millionen Euro an Bundesmitteln, die in voller Höhe den Kommunen zu Gute kommen.“
Im 4. Sonderinvestitionsprogramm wurden die 178 Millionen Euro an Bundesmitteln mit Landesmitteln in Höhe von 356 Millionen Euro erhöht. Insgesamt werden damit rund 63.500 Betreuungsplätze für Kinder bis zur Einschulung gefördert. Um den Ausbau der Betreuungsplätze im Vorschul-Bereich (U6-Ausbau) weiter voranzutreiben, werden aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket weitere bis zu 140 Millionen Euro für die Schaffung von bis zu 10.000 zusätzlichen Betreuungsplätzen durch den Freistaat Bayern zur Verfügung gestellt. Auch über die Verlängerung des 4. Sonderinvestitionsprogramms hinaus engagiert sich der Freistaat weiter beim Kita-Ausbau und fördert im Rahmen des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes Neubauten, Erweiterungen und Generalsanierungen. Die förderfähigen Kosten werden, abhängig von der Finanzkraft der Gemeinde, in Höhe von bis zu 80 Prozent, in Einzelfällen sogar bis zu 90 Prozent, erstattet. Ministerin Trautner: „Für den Ausbau der Kinderbetreuung sind die Mittel bestens eingesetzt. Wir wollen aber auch höchste Qualität in den Kindertageseinrichtungen überall in Bayern. Deshalb leisten wir auch hohe Betriebskostenzuschüsse an die Gemeinden und setzen zusätzlich qualitative Akzente durch Förderprogramme. Zum Beispiel haben wir einen Leitungs- und Verwaltungsbonus eingeführt, um die pädagogischen Leitungen zeitlich zu entlasten.“
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