Bund der Selbständigen informiert: Harter Lockdown – weitere Betriebsuntersagungen ab 16 Dezember

Ab Mittwoch, den 16. Dezember 2020 bis (derzeit) 10. Januar 2021, geht Deutschland in einen flächendeckenden und weiter verschärften Lockdown. Aus den heutigen Beschlüssen werden sich berechtigterweise wieder viele Fragen ergeben, wir hoffen, dass wir morgen bereits einige klären können.

Harter Lockdown – weitere Betriebsuntersagungen ab 16 Dezember

Am 13. Dezember 2020 wurden von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen, die im Wesentlichen bereits ab dem 16. Dezember 2020 gelten sollen. Die Beschlüsse können Sie am Ende der Seite herunterladen.

Unter anderem wurde Folgendes beschlossen:

Betriebsschließungen

Der Einzelhandel mit Ausnahme des:

  • Einzelhandels für Lebensmittel,
  • der Wochenmärkte für Lebensmittel,
  • Direktvermarktern von Lebensmitteln,
  • der Abhol- und Lieferdienste,
  • der Getränkemärkte,
  • Reformhäuser, Babyfachmärkte,
  • der Apotheken, der Sanitätshäuser,
  •  der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker,
  • der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten,
  • der Banken und Sparkassen, der Poststellen,
  • der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs,
  • der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte,
  • des Weihnachtsbaumverkaufs
  • und des Großhandels

wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.

Schließungen von Schulen und Kitas

Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. (Anmerkung: Bayern wird alle Schulen schließen) Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraumbezahlten Urlaub zu nehmen.

Anmerkung: Wie diese zusätzlichen Urlaubsmöglichkeiten ausgestaltet werden sollen, wurde noch nicht mitgeteilt. Es ist auch noch nicht bekannt, ob die Bezahlung durch die Arbeitgeber erfolgen soll. Hierzu werden wir Sie entsprechend aktuell informieren, sobald etwas bekannt wird. Hier wird auch eine Beteiligung des Deutschen Bundestages notwendig sein, eine schnelle Klärung ist fraglich…

Gastronomie und Kantinen

Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

Appell zu Home-Office und Betriebsferien

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.

Kontaktbeschränkungen

Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hier von ausgenommen.

Sonderregelungen über Weihnachten

Auch in diesem besonderen Jahr sollen die Weihnachtstage gemeinsam gefeiert werden können. Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dies jedoch nur in deutlich kleinerem Rahmen als sonst üblich möglich sein. In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen werden die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 – als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen – während dieser Zeit Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet. Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird noch einmal eindrücklich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren(Schutzwoche).

Weitere Beschlüsse

Darüber hinaus wurden unter anderem noch Beschlüsse zu folgenden Themen gefasst:

  • Verlängerung der bereits bestehenden Beschränkungen bis mindestens 10. Januar 2021
  • Beschränkungen über Silvester / Neujahr
  • Gottesdienste
  • Schutzmaßnahmen für Alten- und Pflegeheime und mobile Pflegedienste
  • Hotspotstrategie
  • Appell zu Reiseeinschränkungen durch die Bürger
  • Verbesserte Überbrückungshilfe III (hierzu werde ich Sie morgen informieren)
  • Zivilrechtliche Regelungen zur Anpassung der Geschäftsgrundlage für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse

Weiteres Vorgehen

Die Regelungen müssen noch durch die Bundesländer umgesetzt werden, wobei sich auch Abweichungen ergeben können. Wir werden Sie über die Umsetzung in Bayern informieren, sobald es aktuelle Beschlüsse gibt (morgen). Die maximale Umsetzung in Bayern ist aber sicher.

Beschlussdokument