Ausgangssperre in 30 bayerischen Landkreisen und Städten
In insgesamt 30 bayerischen Landkreisen und Städten gilt zwischen 21 Uhr bis 5 Uhr zusätzlich zu den landesweiten Ausgangsbeschränkungen eine Ausgangssperre. Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mitgeteilt. Maßgeblich für diese Verschärfung der Ausgangsbeschränkungen ist, ob ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt nach den Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) die 7-Tages-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten hat. Die Maßnahmen gelten dann bis zur Aufhebung durch die Kreisverwaltungsbehörde. Herrmann kündigte die strikte Kontrolle der Maßnahmen durch die Bayerische Polizei an. „Wir forcieren den Kampf gegen das Virus weiter. Das wird uns nur gelingen, wenn sich alle an die Regeln halten. Deshalb werden wir das auch konsequent kontrollieren, auch mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei. Insbesondere in den Hotspots gilt: Bleiben Sie daheim!“
In Oberfranken sind derzeit (Stand 10.12.2020) folgende Regionen betroffen:
- Landkreis Coburg
- Landkreis Hof
- Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge
- Stadt Coburg
- Stadt Hof
In den genannten Kommunen ist damit der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung in dieser Zeit grundsätzlich untersagt. Weitergehende Regelungen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden bleiben hiervon unberührt.
Das Innenministerium wird ab heute täglich über jene Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern informieren, für die eine Ausgangssperre gilt. Die Übersicht ist künftig täglich ab 17:30 Uhr unter www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/hotspotregionen/ abrufbar.
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