Stadt und Landkreis Hof beschließen weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Symbolbild Corona Mundschutz

Die Zahl der Corona-Fälle im Hofer Land steigt weiter an. Alleine heute meldet das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Hof 124 Neuinfizierte. Der 7-Tage-Inzidenzwert liegt im Landkreis aktuell bei 273,2 , in der Stadt Hof mittlerweile bei 410,3.

Stadt und Landkreis Hof haben sich, gemeinsam mit dem Gesundheitsamt, intensiv mit den jüngsten Entwicklungen beschäftigt und weitere Maßnahmen beschlossen.

„Unser gemeinsames Ziel ist es, die Zahl der Corona-Fälle im Allgemeinen und die Zahl der Erkrankten im Speziellen zu reduzieren. Deshalb bedarf es gemeinsamer Maßnahmen, insbesondere was Kontaktbeschränkungen angeht“, so Oberbürgermeisterin Eva Döhla und Landrat Dr. Oliver Bär.

Zum Entschluss, für die vom Infektionsgeschehen besonders betroffene Stadt Hof eine weitere Allgemeinverfügung zu erlassen, kam Eva Döhla nach reiflichen Überlegungen und nach intensivem Austausch sowie in Abstimmung mit Fachexperten. „Es gibt in Hof keinen Grund anzunehmen, dass sich die Lage verbessert. Wir müssen weitere Kontaktreduzierungen anordnen, um eine möglichst großflächige Wirkung zu erreichen.“

Aufgrund der hohen 7-Tage-Inzidenzwerte in der Stadt Hof hat Oberbürgermeisterin Eva Döhla heute, 10.12.2020, eine neue Allgemeinverfügung unterzeichnet. „Es waren keine leichten Entscheidungen, denn die neuen Regelungen schränken jeden Einzelnen noch mehr ein. Gerade Familien sind stark betroffen“, sagte Oberbürgermeisterin Eva Döhla. „Wir sind an einem besorgniserregenden Punkt angekommen, an dem wir mehr denn je an die Zukunft aller denken müssen.“

Da es bei der vorherigen Allgemeinverfügung von Montag, 7.12.20, zu einer späten Bekanntgabe gekommen war, hat die Stadt Hof umgehend reagiert. Die von den neuen Regelungen Betroffenen ­­– Kindertagesstätten sowie Heime und vergleichbare Einrichtungen – wurden heute in der Mittagszeit über die neuen Verordnungen informiert. Im direkten Anschluss daran hat Eva Döhla in einer Telefonkonferenz die Schulleiter in Kenntnis gesetzt. „Schulen, Kitas und Heime haben nun einen größeren zeitlichen Vorlauf.“ Zudem wurden Abstimmungsprozesse zwischen den beteiligten Behörden verbessert.

Sowohl in der Stadt, als auch im Landkreis Hof sind die Zahlen der Neuinfektionen in den vergangenen Tagen angestiegen. Im Hinblick auf die unterschiedliche Stärke der Betroffenheit, wurde ein Teil der Maßnahmen für Stadt und Landkreis gemeinsam, ein weiterer Teil speziell für die Stadt Hof getroffen und in entsprechenden noch zu veröffentlichenden Allgemeinverfügungen festgelegt.

Demnach gilt sowohl in Stadt als auch im Landkreis Hof

ab Freitag, den 11. Dezember 2020:

Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen:

Zum Schutz der Bewohner von Alten- und Pflegeheimen im Hofer Land hat das Personal, ebenso wie Besucher, grundsätzlich eine FFP2-Maske zu tragen, insbesondere dann, wenn Kontakt zu Bewohnern der Einrichtungen besteht.

Bitte beachten: In der Stadt Hof gilt ein Besuchsverbot von Alten- und Pflegeheimen (siehe unten).

ab Montag, den 14. Dezember 2020:

Distanzunterricht an Schulen:

An allen Schulen in Stadt und Landkreis Hof, mit Ausnahme der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung findet ab 14.12.2020 kein Unterricht in Präsenzform mehr statt. Die Schulen wechseln in den Distanzunterricht. Eine Notfallbetreuung ist sicherzustellen.

Im Einzelfall können die Schulen im Landkreis bei Abschlussklassen für den Fall, dass Leistungsnachweise zu erbringen sind von Distanzunterricht absehen.

Außerdem wird für die Stadt Hof folgendes verfügt

ab Freitag, den 11. Dezember 2020:

1. Ausgangsbeschränkung:

  • Das Verlassen der eigenen Wohnung zum Besuch eines anderen Hausstands, sofern es sich nicht um Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie oder Geschwister handelt, ist untersagt.
  • Der Aufenthalt in von der Stadt Hof mit Allgemeinverfügung vom 10.12.2020 festgelegten zentralen Begegnungsflächen an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe im Sinne des § 3 der 10. BayIfSMV erlaubt. Kein triftiger Grund ist insbesondere das Musizieren und das Darbieten von Kleinkunst.

2. Spezielle Besuchs- und Schutzregelungen:

Patienten oder Bewohner von Alten- und Seniorenresidenzen, Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, vollstationären Einrichtungen der Pflege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder ambulant betreuten Altenheimen und Seniorenresidenzen dürfen außer zur Begleitung Sterbender nicht besucht werden.

3. Versammlungen:

Bei Versammlungen muss zwischen allen Teilnehmern ein Mindestabstand von 2 Metern gewahrt und jeder Körperkontakt mit anderen Versammlungsteilnehmern oder Dritten vermieden werden. Darüber hinaus werden Versammlungen unter freiem Himmel auf eine Höchstdauer von 60 Minuten beschränkt und dürfen nur ortsfest durchgeführt werden.

Das Abnehmen der vorgeschriebenen Maske (insbesondere zum Essen, Trinken, Rauchen, Telefonieren, Benutzen von Blasinstrumenten oder Trillerpfeifen) ist nicht zulässig.

Für alle Versammlungen wird die Teilnehmerzahl auf 30 Personen beschränkt.

4. Gastronomie:

Bei der Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken darf der Betreiber keine Einrichtungen, die das Verweilen zum Verzehr ermöglichen (insbesondere Abstelleinrichtungen wie Tische oder Borde) bereitstellen und hat der Betreiber erforderlichenfalls das Verweilen an der Abgabestelle zu unterbinden.

5. Maskenpflicht und Alkoholverbot:

Auf folgenden zentralen Begegnungsflächen in der Stadt Hof besteht Maskenpflicht sowie ein Alkoholverbot:

  • Maxplatz (für die Dauer von Märkten)
  • Kirchplatz (für die Dauer von Märkten)
  • Ludwigstraße ab Einmündung Klosterstraße/Kirchplatz
  • Oberes Tor
  • Oberer Torplatz
  • Poststraße bis Konrad-Adenauer-Platz
  • Altstadt
  • Kreuzsteinstraße (einschließlich Verbindungsweg zur Luitpoldstraße) bis Kreuzung Marienstraße
  • Luitpoldstraße bis Kreuzung Marienstraße
  • Bernhard-Lichtenberg-Platz
  • Sonnenplatz
  • Lorenzstraße (einschließlich Verbindungsweg zur Bismarckstraße) bis Einmündung Biengäßchen

ab Montag, den 14. Dezember 2020:

Kindertageseinrichtungen:

Alle Kindertageseinrichtungen der Stadt Hof sind ab 14.12.2020 geschlossen. Eine Notfallbetreuung ist sicherzustellen.

Hotline der Stadt Hof:

Für Fragen der Bevölkerung, die die Allgemeinverfügung die Stadt Hof betreffen, hat die Stadt Hof die Hotline-Nummer 09281-815-5000 mit folgender Erreichbarkeit eingerichtet:

  • Mo – Do 8.00 bis 18.00 Uhr
  • Fr 8.00 bis 16.00 Uhr
  • Sa & So 10.00 bis 16.00 Uhr

Bitte beachten Sie: Die Telefonnummer gilt nur für die Dauer der städtischen Allgemeinverfügung, also bis zum 18.12.2020.

Die Stadt Hof hat zudem eine zweite Allgemeinverfügung erlassen. Diese gilt ab Freitag, 11. Dezember 2020 00.00 Uhr; sie ersetzt die Allgemeinverfügung vom 1. Dezember 2020, die mit Ablauf des 10. Dezember 2020 außer Kraft tritt. Geändert hat sich in Allgemeinverfügung, die am kommenden Freitag in Kraft tritt, lediglich die Rechtsgrundlage.

Hotline des Landkreises Hof:

Die Hotline des Landkreises Hof erreichen Sie auch weiterhin unter der Hotline-Nummer 09281/57-155

Diese ist zu folgenden Zeiten besetzt:

  • Mo & Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr
  • Di & Mi: 8.00 bis 14.00 Uhr
  • Fr: 8.00 bis 12.00 Uhr

Häufig gestellte Fragen (FAQ):

Bezüglich der neuen Regelungen haben wir darüber hinaus einen Frage-/Antwortkatalog erstellt. Diesen finden Sie sowohl auf der Homepage der Stadt als auch auf der Infoseite des Landkreises Hof.