Landkreis Wunsiedel erweitert Angebot der Teststelle Schirnding um Schnelltests für Schüler*innen

Corona Maske Symbolbild

Wenn ein Kind im Zuge der Corona-Pandemie im Klassenverbund Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte, dann waren bislang 14 Tage zuhause unumgänglich – die Staatsregierung verwendet dafür den Begriff Kohorten-Isolation. Eine Regelung, die die betroffenen Familien im Landkreis vor große Herausforderungen gestellt hat und nun neu geregelt wurde.

Kohortenisolierte Schüler müssen demnach für zunächst fünf Tage in Quarantäne und können dann die Isolation durch die Vorlage eines negativen Tests beenden. Darauf hat der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge reagiert und die Arbeitsweise in der Teststelle in Schirnding darauf abgestimmt.

Künftig sind in der Teststelle spezielle tägliche Zeit-Slots den Testungen von Schülerinnen und Schülern vorbehalten. Durchgeführt werden können die Schnelltests

  • von Montag bis Freitag zwischen 17:00 und 19:00 Uhr
  • sowie Samstag und Sonntag zwischen 13:00 und 14:00 Uhr.

Der Tag der Testung für die betroffenen Schüler*innen wird durch das Gesundheitsamt festgelegt, welches die Familien über diesen auch informiert. Die Verantwortlichen im Landkreis weisen darauf hin, dass in dieser Zeit ausschließlich Schnelltests für Kohorteninsolierte durchgeführt werden können. Die Testung von Familienmitgliedern in dieser Zeit ist nicht möglich.

Wie läuft die Testung konkret ab?

Alle Schüler*innen, die sich testen lassen möchten, müssen unbedingt vorregistriert sein. Möglich ist die Anmeldung unter folgendem Link: https://21dx.medicus.ai/

Minderjährige Schüler*innen müssen zudem eine Einverständniserklärung der Eltern vorlegen, in der im gelb markierten Feld die Schule selbst eingetragen werden muss. Dies ist wichtig, weil auch die Schule über das Testergebnis informiert wird. Sinnvoll ist es deshalb, wenn minderjährige Schüler*innen von einem Erziehungsberechtigten zum Schnelltest begleitet werden, welche dann die Einverständniserklärung unterschreiben können. Sollte eine andere Person die Schüler*innen begleiten, wäre eine Vollmacht der Eltern notwendig. Die Schüler*innen können die Teststelle direkt nach dem Test wieder verlassen; das Testergebnis wird per E-Mail zugeschickt, sobald es vorliegt.

Weiterführende Informationen sowie die Einverständniserklärung zum Download finden Interessierte auf der Homepage des Landkreises unter dem Stichwort Coronavirus: https://www.landkreis-wunsiedel.de/buergerservice/aktuelle-informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2