Aus der Forchheimer Leserpost: „Bayerische Staatsregierung beherrscht die Grundregel des demokratischen Einmaleins nicht“
Sehr geehrte Herren Abgeordnete,
lieber Thorsten, lieber Michael, lieber Sebastian,
mit Entsetzen habe ich gestern zur Kenntnis genommen, dass die bayerische Staatsregierung Ihr inzwischen unvertretbares Vorgehen um die Corona-Einschränkungen für die Bevölkerung in Bayern weiter fortsetzen will.
Es ist sicherlich richtig, dass im März verantwortungsbewusst in kurzer Zeit gehandelt werden musste, als man nicht absehen konnte, wie sich die Situation entwickelt. Relativ schnell hat sich aber gezeigt, dass die Maßnahmen, so wie sie waren, nicht nötig waren. Dabei wäre es auch völlig verantwortungsbewusst gewesen, der Bevölkerung einfach zu erklären, dass man aufgrund der Kürze der Zeit und wegen der dramatischen Bildern aus dem Ausland einfach zeitnah handeln wollte, man nun aber Korrekturen für weniger Einschränkungen vornehmen möchte, nachdem man die Entwicklung absieht. Aber leider kommt das in der Politik aber offensichtlich nicht infrage. Da muss erst der Chefredakteur der Bild-Zeitung in einem dramatischen Appell die Corona-Maßnahmen als einen historischen Fehler bezeichnen und andere Bundesländer ausscheren, bevor Bayern reagiert.
Und ich glaube, ich muss euch Drei nicht erklären, was gültiges Recht ist. Wenn sich zeigt, dass eine Einschränkung nicht richtig war oder nicht mehr nötig ist, so ist sie sofort zurückzunehmen. Jede Einschränkung darf nicht von oben nach unten, sondern muss von unten und nach oben betrachtet werden. Es muss also immer davon ausgegangen werden, dass jede einzelne Einschränkung eine zu viel ist und „es kann nicht jeder froh sein“, wenn nur irgendetwas wieder weggenommen wird.
Wir wissen inzwischen, dass das Kartenhaus der Coronamaßnahmen vermutlich in Kürze aus juristischen Gründen vollständig zusammenfallen wird, weil bereits die ersten Gerichte festgestellt haben, dass der PCR-Test nicht als Nachweis einer Infektion verwendet werden kann, und auch deshalb, weil es keine einzige Statistik über „an“ Corona Gestorbene gibt, sondern nur „an und mit“, fehlen beide juristischen Grundlagen für das Infektionsschutzgesetz: Der Nachweis einer großen Zahl von Infektionen und der Nachweis einer großen Zahl von Toten. Trotzdem macht Bayern immer so weiter.
Über viele Monate hatte Freistaat Bayern in rechtlich völlig unzulässiger Weise Corona-Einschränkungen aufrechterhalten, als andere Bundesländer diese bereits abgeschafft hatten. Wieder ausgehend von der Rechtsgrundlage, dass Bürger nur das Mindeste eingeschränkt werden dürfen, ist alleine damit der Beweis erbracht, dass Bayern rechtswidrig gehandelt hat.
Aber egal wie es ist, hat Bayern auch einen anderen Beweis erbracht: Dass es schlichtweg Corona nicht lösen kann und seine Entscheidungen falsch sind. Trotz dieser unvertretbar hohen Freiheitseinschränkungen für die bayerische Bevölkerung hat der Freistaat Bayern seit Monaten die höchsten „Infektionszahlen“. All diese illegalen Maßnahmen haben damit nicht den notwendigen Erfolg gebracht. Im unternehmerischen Umfeld hätten Verantwortliche, die derart einschneidende Entscheidungen getroffen und damit nichts erreicht haben, schon lange zurücktreten müssen. Nur wieder mal im öffentlichen Dienst nicht. Da kann jeder, notfalls auf Kosten der Steuerzahler oder in diesem Fall unter massiven Einschränkungen von Freiheiten und damit massiven Verstößen gegen gültiges Recht einfach so weitermachen.
Noch schlimmer finde ich vor allem das Bild vor den Bürgern: Gerade auch in Bayern und im Landkreis Forchheim wurden Entscheidungen in letzten Wochen mehrfach durch Gerichtsentscheidungen aufgehoben. Auch wenn die Verantwortlichen das irgendwie scheinbar als ein „Spiel“ betrachten, so ist es das nicht. Jede einzelne Entscheidung eines Gerichtes gegen eine getroffene Maßnahme ist ein „Schlag ins Gesicht“ der entscheidenden Behörde. Es kann nicht so weitergehen, dass derartige Rechtsverstöße als völlig selbst verständlich hingenommen werden. Es muss – sowohl auf Ebene des Freistaates, als auch des Landratsamtes Forchheim – für jede einzelne Gerichtsentscheidung der Verantwortliche in der Behörde zur Rechenschaft gezogen werden; notfalls muss er zurücktreten. Wir leben in einer Zeit ganz besondere Herausforderungen im Hinblick auf Missachtung von Grundrechten von Bürgern; wer hier versagt, und jede einzelne Gerichtsentscheidung ist ein Beweis dafür, hat unmittelbar dafür die Verantwortung zu übernehmen.
Aber was passiert stattdessen in Bayern und Deutschland? Während die Politik den Bürgern ständig erzählt, sie müssen Recht und Gerichtsentscheidungen achten, gilt das für die Politik offensichtlich nicht. Es ist ein extrem schlechtes Bild gegenüber unseren Verfassungsorganen, wenn die bayerische Staatsregierung wenige Stunden nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einfach eine Verfügung ändert und damit klare Missachtung eines unserer obersten Gerichte zum Ausdruck bringt oder die Bundeskanzlerin erklärt, wenn jetzt Bürger gegen Entscheidungen klagen und vor Gericht auch noch Recht bekommen würden, dann würde man einfach das Gesetz ändern. So etwas darf es in Deutschland nicht geben und ab heute darf niemand in Deutschland mehr erwarten, dass Bürger nicht genauso denken, wie es unsere Politik vorlebt.
Wie im Wikipedia-Eintrag für Inzidenz nachzulesen ist, wurde ein Inzidenzwert von sieben Tagen für die Coronasituation nur in Deutschland schlichtweg erfunden. Er gilt weder in anderen Ländern, noch war er jahrelang wissenschaftlich anderweitig untermauert. Zusätzlich wurde ein Wert völlig fiktiv von 50 von 100.000 in sieben Tagen festgelegt. Pro Tag dürfen deshalb maximal sieben von 100.000 Menschen (das sind 0,007%!) einen positiven PCR-Test haben. Und das ist noch lange keine Infektion. Dieser Wert ist so absurd klein, dass man eine Stecknadel eher im Heuhaufen findet. Es ist absolut unverantwortlich, mit einer derart kleinen Zahl zu arbeiten (sie ist völlig weltfremd) und den Menschen damit Angst zu machen, indem einfach Landkarten rot angemalt werden, um seine absurde Politik durchzusetzen. Nochmals als Vergleich: Das sind sieben (!) Menschen am Tag im Landkreis Forchheim bei gut 100.000 Einwohnern!!!
Seit Wochen weisen Wissenschaftler daraufhin, dass die Regierungen offensichtlich beratungsresistent seien. Man könne die Infektionszahlen gerade im Winter einfach nicht auf die Zahlen sinken, die die Politik sich vorstelle. Dass die bayerische Staatsregierung gestern festgestellt hat, dass die Zahlen nicht sinken, ist exakt nur eines: Der Beweis dafür, dass die Wissenschaftler Recht haben und die bayerische Staatsregierung endlich anfangen muss, anderen einfach auch mal zuzuhören. Eines aber kann sie nicht sein: Eine Begründung dafür, falsche Entscheidungen nun auch noch zu verschärfen.
Seit Monaten fordert die bayerische Staatsregierung ein einheitliches Handeln in Deutschland und zeigt damit nachhaltig, dass sie offensichtlich keine Ahnung von Föderalismus hat. Es gibt keinen Grund für einheitliches Handeln, sonst würde unser Grundgesetz anders aussehen. Sind endlich alle Länder in die bayerische Meinung gezwungen, dann ist Bayern das erste Land, das aus dem von ihm selbst vorgegeben Weg aussteigt und die anderen Bundesländer brüskiert. Genau dies ist am Sonntag passiert.
Was mir auch sehr zu denken gibt, ist, dass die bayerische Staatsregierung offensichtlich die Grundregel demokratischen Einmaleins nicht beherrscht. Wir haben in diesem Lande immer noch eine Trennung von Judikative, Exekutive und Legislative. Wenn der bayerische Landtag am Mittwoch den neuen Änderungen zustimmen „muss“, dann ist offensichtlich, dass die Kompetenz für diese Entscheidung beim bayerischen Landtag und damit der Legislative liegt. Es ist damit ein Affront gegen den bayerischen Landtag, am Sonntag lautstark (noch dazu völlig unnötige) Änderungen zu verkünden und wieder den Menschen noch mehr Angst zu machen, wenn die bayerische Staatsregierung dafür offensichtlich überhaupt keine juristische Kompetenz hat. Es kann nicht sein, den eigentlichen Entscheidungsträger bereits Tage vor der Entscheidung in aller Öffentlichkeit vorzuführen und damit zum Handeln „zu zwingen“.
Die Maßnahmen sind auch schon deshalb nicht vertretbar, weil wir derzeit eine mehrfache Anzahl der Infektionen des Frühjahres haben, aber angeblich „nur“ 40 % mehr Auslastung auf den Intensivstationen. „Mehrfach“ passt einfach nicht zu „40 %. Wenn die Gefahr für die Bevölkerung so groß wäre, dann würde auf eine mehrfache Zahl von Infektionen auch eine mehrfache Belastung der Intensivstationen folgen. Und letzteres kann auch die bayerische Staatsregierung nicht beeinflussen. Damit können im Gegenzug nur die Zahlen nicht richtig oder die Gefährdung nicht so groß sein.
Unabhängig davon, dass es keinen Grund für eine weitere Verschärfung der Einschränkungen, sondern viele Gründe für Lockerungen gibt, so muss auch festgestellt werden, dass die Maßnahmen langsam einen Kabarett gleichen. Die bayerische Staatsregierung hat mit Angela Merkel gemeinsam versprochen, dass, wenn die Menschen im November Einschränkungen hinnehmen, wieder Weihnachten feiern dürfen. Nach dem November war auch der Dezember, und nicht nur Weihnachten. Wieder mal wird jedes Versprechen gebrochen. Und nun setzt man dazu an, den Menschen völlig ohne Not auch noch jede Lebensfreude zu nehmen. Erst darf man sich schon nicht mehr in großen Gruppen treffen, jetzt regelt man auch noch, was man in der Öffentlichkeit dann tut. Kann man den Menschen, wie in den letzten Jahren im Advent, nicht die Möglichkeit lassen, in der Öffentlichkeit als eines der letzten Relikte von Lebensfreude, gemeinsam einen Glühwein zu trinken? Wie absurd ist es denn, dass man sich bei dem Glühwein ansteckt? Das Alkoholverbot ist in dieser Pauschalität durch nichts zu begründen. Dann verbieten wir den Damen doch auch noch, sich im Winter hübsch anzuziehen, es könnten sich nämlich mehr Männer dazustellen, was nicht so wäre, wenn sie „greislich“ rumlaufen würden. Ist das das Argumentationsniveau Bayerns?
Ihr Drei seit „unsere“ Abgeordneten, damit für unsere Rechte und unsere Lebensfreud verantwortlich – und Ihr seid Teil der bayerischen Legislative. Die bayerische Staatsregierung hat über Monate bewiesen, dass sie Corona nicht kann und im Vergleich zu anderen Bundesländern völlig unrechtmäßig die Freiheitsrechte der Bürger einschränkt, auch zu Zeiten, in denen die Infektionszahlen massiv zurückgegangen waren.
Ich bitte Euch im Sinne gültigen Rechts, aber auch im Hinblick von Lebensfreude und Lebensgenuss in Bayern (gerade in der Weihnachtszeit nach einem „harten“ Jahr voller Entbehrungen), am Mittwoch gegen die Maßnahmen der bayerischen Staatsregierung zu stimmen. Bringt damit bitte zum Ausdruck, dass die Maßnahmen nicht nötig, vor allem auch ein massiver Verstoß gegen gültiges Recht sind. Bringt damit aber vor allem auch zum Ausdruck, dass es absolut an der Zeit ist, dass sich die bayerische Staatsregierung zurücknimmt, gerade in Bereichen, für die sie überhaupt nicht zuständig ist. Der bayerische Landtag muss ein klares Exempel statuieren und zeigen, dass er sich von der bayerischen Staatsregierung nicht vorführen lässt, indem diese am Sonntag Dinge verkündet, die die Legislative noch nicht einmal beraten, geschweige denn entschieden hat. Zeigt Ihnen bitte eindeutig, dass Ihr nicht das „Stimmvieh“ der Exekutive seit, sondern eine mutige und entscheidungsfähige Legislative, wie unsere Verfassung das von Euch fordert.
Für Eure Bemühungen bereits jetzt herzlichen Dank.
Solltet Ihr für meine o.g. Aussagen Quellenangaben benötigen, dann informiert mich bitte.
Im Namen von so vielen Menschen im Landkreis Forchheim
Peter Kaiser / Forchheim
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