Kulmbacher MdL Rainer Ludwig zur Änderung des bayerischen Mediengesetzes

Regionalfernsehen in Bayern: auch in den kommenden vier Jahren finanzielle Förderung durch den Freistaat

Das ist eine gute Nachricht für die Regionalfernsehsender in Bayern und damit auch dem hiesigen Anbieter „TV Oberfranken“: die finanzielle Förderung dieser TV- Angebote wird auch in den kommenden vier Jahren durch den Freistaat gewährleistet – durch die Änderung des bayerischen Mediengesetzes. Das hat der Landtag in seiner Sitzung vom 02.12.20 beschlossen.

MdL Rainer Ludwig

MdL Rainer Ludwig

Der Kulmbach/Wunsiedler FREIE WÄHLER- Landtagsabgeordnete und Medienrat Rainer Ludwig dazu in seiner Rede im Plenum: „Lokale und regionale Medien bilden neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen den zweiten bedeutenden Sektor unseres dualen und auch demokratischen Mediensystems. Das Bayerische Mediengesetz regelt die Förderung dieser lokalen und regionalen Angebote, um erstens die Meinungsvielfalt zu erhalten und zweitens die Bevölkerung auch in ländlichen Regionen gleichwertig mit qualitativ hochwertigen, lebenswirklichen Informationen und adäquaten TV-Angeboten zu versorgen.“ Gerade Krisenzeiten wie die Corona-Pandemie würden die Bedeutung unserer Medien unterstreichen und zeigten, wie wichtig unabhängiger, ausgewogener, fairer und objektiver Qualitätsjournalismus ist. Eine staatliche Förderung der Anbieter, wie sie seit 2008 besteht, sei deshalb auch über den 31.12.2020 hinaus notwendig, so MdL Ludwig. „Wir FREIE WÄHLER stehen zu 100 Prozent hinter der Stärkung und der Weiterentwicklung der bayerischen Regionalmedien. Wir sind auch hier am Puls der Zeit; denn der Ministerrat hat beschlossen, diese Unterstützung im Freistaat bis 2024 fortzusetzen. Das gibt Planungssicherheit. Bestehende Angebotsstrukturen sowie eine flächendeckende Verbreitung des lokalen und regionalen Fernsehens sind damit weiterhin gewährleistet.“

Mit dem verabschiedeten Gesetzentwurf werde die Aufgabenbeschreibung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) reformiert, so Ludwig. „Das ist auch notwendig; denn alle modernen Medienunternehmen sind inzwischen crossmedial aufgestellt und verbreiten verstärkt ihre elektronischen Angebote. Etablierte Geschäftsmodelle und Marktstrukturen werden dadurch infrage gestellt. Mit Blick auf die Globalisierung der Medienlandschaft muss ein zukunftsweisendes lokales und regionales Fernsehen in Bayern neben den klassischen Verbreitungskanälen Kabel, Satellit und terrestrisch unbedingt alternativ auf den Onlinebereich fokussiert bzw. über das Internet präsent sein.

Die Lokalsender brauchen unsere Unterstützung bei der Erschließung neuer digitaler Verbreitungswege. Wir reden hier von Medienplattformen wie zum Beispiel „Magenta TV“ von der Telekom, „Netflix“ oder „Zattoo“. Die Bedeutung dieser Plattformen wächst kontinuierlich an und hat insbesondere bei jüngeren Zielgruppen das lineare Fernsehen bereits verdrängt – Tendenz steigend.“

Um weiterhin wettbewerbsfähig bleiben zu können, müssten sich unsere Medienunternehmen am Standort neu positionieren. „Es bedarf neuer Geschäftsmodelle, neuer Geschäftsideen, innovativer Produkte und moderner Anwendungen. Auch in der Medienbranche besteht somit ein hohes Potenzial an Start-ups, um die digitale Entwicklung zu forcieren.“ Mit ihrer technischen und medienwissenschaftlichen, mit ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Kompetenz habe die Landeszentrale hier alle Möglichkeiten und Voraussetzungen, dieses Potenzial zu heben.

„Als Medienrat setze ich mich künftig vehement auch dafür ein, dass zukunftsweisende Projekte gestärkt und finanziell begleitet werden. Hier sind maßgebliche Impulse notwendig“, erklärt MdL Rainer Ludwig abschließend.