ILE-Regionalbudget der Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz: Förderung von Kleinprojekten auch 2021 wieder möglich

Das Regionalbudget der ILE Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz wurde 2020 erstmalig angeboten und war aus dem Stand heraus ein voller Erfolg. Viele Anträge wurden eingereicht und zahlreiche Projekte wurden erfolgreich in und für die Region umgesetzt. Am 30. Oktober 2020 hat die Bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber die erneute Auflage des beliebten Förderinstruments für ILE-Regionen angekündigt. Auch die ILE Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz hat sich wieder um diese Fördermittel beworben, mit denen Fördergelder für Kleinprojekte in der Region selbst verwalten und ausgeben können. Ein Kleinprojekt ist dabei ein Vorhaben, das mindestens 500 € bis höchstens 20.000 € förderfähige Netto-Gesamtkosten umfasst, in der ILE-Region umgesetzt wird und zur Erreichung der Ziele unseres Entwicklungskonzeptes beiträgt.

Zu beachten gilt außerdem, dass das Projekt bis zum 20.09.2021 abgeschlossen und abgerechnet sein muss, so dass bis spätestens zum 01.10.2021 der Durchführungsnachweis vorgelegt werden kann.

Die Höhe des Regionalbudgets beträgt für dieses Jahr vorbehaltlich der Genehmigung durch das ALE Oberfranken 100.000 Euro. Damit können Kleinprojekte mit einem Fördersatz von bis zu 80% bezuschusst werden, höchstens jedoch mit 10.000 Euro. Über die Förderung der einzelnen Kleinprojekte entscheidet die ILE in eigener Verantwortung gemäß festgelegter Auswahlkriterien.

Dabei wird berücksichtigt, welchen Beitrag das Projekt zur Erreichung der ILE-Ziele leistet und welche Reichweite die Wirkung des Projekts hat. Aber auch der Innovationsgrad der beantragten Maßnahme spielt eine Rolle. Von herausragender Bedeutung bei der Förderung durch das Regionalbudget ist aber das bürgerschaftliche Engagement, sollen doch durch die Mittel der ländlichen Entwicklung insbesondere Vorhaben aus der Zivilgesellschaft gestärkt und unterstützt werden. Bei der Auswahl wird letztendlich auch eine Rolle spielen, ob die Antragsteller*innen bereits im letzten Jahr eine Förderung aus dem Regionalbudget erhalten haben.

Antragsberechtigt sind Vereine, Privatpersonen, Unternehmen in den ILE-Gemeinden und die Kommunen selbst.

Weitere Informationen zum Förderinstrument sowie die Antragsunterlagen finden Sie im Netz unter: http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/

Die Anfrage (Formular im Netz) zur Förderung eines Projekts durch das Regionalbudget ist schriftlich bis spätestens 26. Februar 2021 an die ILE-Geschäftsstelle zu richten:

Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz e.V.
Hauptstraße 37
91257 Pegnitz

Fragen richten Sie bitte an Michael Breitenfelder: