HWK Oberfanken zeigt weitere Schadensersatzforderungen an

Vorstand und Vollversammlung der Handwerkskammer waren über finanzielle Transaktionen nicht unterrichtet

Aufgabe von Vorstand und Geschäftsleitung der HWK ist es, unabhängig von den handelnden Personen und deren Ansehen alle Vorgänge rund um die Veruntreuungen bei der GTO und die Unregelmäßigkeiten bei der Handwerkskammer und der IFGO aufzuklären und Schaden von der Handwerkskammer abzuwenden.

Vor dem Hintergrund weiterer Rechtsgutachten, die mittlerweile der Handwerkskammer vorliegen, ist die Handwerkskammer leider auch gezwungen, außer an Horst Eggers und den früheren GTO- Geschäftsführer Erwin W. auch an den früheren Präsidenten Thomas Zimmer und den früheren Hauptgeschäftsführer Thomas Koller Schadensersatzforderungen zu stellen.

Hintergrund der Maßnahme bei Thomas Zimmer ist die Bürgschaft für ein Darlehen in Höhe von 550.000 EURO, die die Handwerkskammer der GTO gewährt hat. Die Bürgschaftsverpflichtung war am 10. November 2011 vom damaligen Hauptgeschäftsführer Horst Eggers und dem damaligen Präsidenten Thomas Zimmer unterschrieben worden. Die Bürgschaft war ohne Wissen oder Beteiligung von Vorstand und Vollversammlung der Handwerkskammer für Oberfranken gewährt worden. Zudem hätte die gewährte Bürgschaft laut Satzung der Handwerkskammer von Vorstand und Vollversammlung beschlossen werden müssen. Die Gewährung der Kredite und der Bürgschaft waren damit per se nicht rechtmäßig.

Der Zeitpunkt der Gewährung der Bürgschaft, so die Rechtsgutachten, nimmt eine Schlüsselrolle bei der Beurteilung der erfolgten Veruntreuungen ein. Mit der Bürgschaft hatte die GTO die in den Jahren zuvor von der Handwerkskammer gewährten Darlehen in Höhe von insgesamt 670.000 € abgelöst (ein Teilbetrag in Höhe von 120.000€ (Differenz 670.000 – 550.000 €) wurde durch den Verkauf der GTO-Zweigniederlassung Gera zurückgeführt. Das Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass spätestens zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Bürgschaft Horst Eggers und Thomas Zimmer verpflichtet gewesen wären, die wirtschaftlichen Verhältnisse der GTO zu überprüfen und festzustellen, warum die GTO nicht in der Lage war, das Darlehen aus eigenen Mitteln zu tilgen.

Bereits damals hätten alle weiteren kriminellen Handlungen des damaligen Leitenden Mitarbeiters der GTO verhindert werden können. Damals wäre dann auch entdeckt worden, dass der Jahresabschluss der GTO aus dem Jahr 2011 die Darlehensverbindlichkeit in Höhe von 670.000,00 € nicht ausweist und damit unwahr ist und nicht einer ordnungsgemäßen Buchhaltung entspricht. Es wurden damals aber keinerlei Prüfungs- und Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf den evident erkennbaren Finanzierungsbedarf der GTO eingeleitet.

Beim früheren Hauptgeschäftsführer Thomas Koller geht es um Zahlungen für Repräsentationsaufwendungen und Kfz-Kosten in Höhe von jährlich 88.000 €, die in den Jahren 2012 bis 2014 von der Handwerkskammer an die GTO geflossen sind. Das Rechtsgutachten, das diese Zahlungen untersucht hat, kommt zu dem Schluss, dass die Zahlungen für Repräsentationsaufwendungen an die GTO per se rechtswidrig waren.

Das System der Zahlungen war von Horst Eggers vor dem Jahr 2010 eingeführt worden, dieser Zeitraum ist inzwischen weitestgehend verjährt. Thomas Koller, der im Jahr 2011 neu in die Funktion des Hauptgeschäftsführers der Handwerkskammer eingetreten war, hat offensichtlich eine Prüfung der Fortführung der von Herrn Eggers im Jahr 2010 für die Folgejahre bestimmten Kassenanweisung und Mittelauszahlung nicht vorgenommen und die Fortführung der Auszahlungen dieser nicht durch die Erfüllung satzungsgemäßer Aufgaben abgedeckten Zahlungen bis zum Jahr 2014 geschehen lassen. Erst im Jahr 2014 wurden diese Zahlungen der Handwerkskammer an die GTO gestoppt. Insoweit ist von einer fahrlässigen Verletzung der Geschäftsausübungs- und Kontrollverpflichtung von Thomas Koller auszugehen. Zudem ist eine Information über diese Zahlungen an den Vorstand unterblieben.