Landkreis Erlangen-Höchstadt überschreitet LGL-Schwellenwert marginal
Strengere Vorgaben erst nach RKI-Angaben möglich
Laut Bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat der Landkreis Erlangen-Höchstadt am heutigen Donnerstag (03.12.2020) den Sieben-Tages-Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern um 1,5 marginal überschritten. Maßgebend für erweiterte Maßnahmen sind nach der neunten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BayIMB) jedoch die Angaben des Robert Koch-Institutes (RKI), deren Meldezeitraum sich vom LGL unterscheidet. Dort liegt die Sieben-Tages-Inzidenz derzeit bei 172,7 (Stand 03.12.2020). Rechtliche Grundlage ist hierbei § 28 a des bundesweiten Infektionsschutzgesetzes (IfSG), welches die vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Angaben und Inzidenzwerte maßgebend vorsieht. Daher sieht das Staatliche Gesundheitsamt derzeit noch keinen Anlass, Maßnahmen zu ergreifen, bereitet diese aber bereits vor. Ab dem auf die erstmalige Überschreitung folgenden Tag ist dann unter anderem der Warenverkauf an Wochenmärkten sowie Unterricht an Musik- und Fahrschulen in Präsenzform untersagt. An allen Schulen mit Ausnahme der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung sowie der Abschlussklassen ist ab der Jahrgangsstufe acht durch geeignete Maßnahmen wie insbesondere durch Wechselunterricht sicherzustellen, dass auch im Unterricht zwischen allen Schülern und Lehrkräften ein Mindestabstand von 1,5 m durchgehend eingehalten werden kann.
Fallzahlen im Blick
Die Inzidenzwerte sowie eine Übersicht der Auswertungen gibt das sogenannte „COVID-19-Dashbord“ des RKI unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/ bekannt. Das Landratsamt beruft sich daher künftig auf die Fallzahlen des RKI.
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