Einwohnermeldeamt Forchheim: eID-Karte für Unionsbürger*innen, Gebührenänderung und Gültigkeit des Kinderreisepasses
Das Einwohnermeldeamt der Stadt Forchheim weist auf verschiedene Änderungen zum Jahreswechsel hin: Die Gebühr für die Beantragung eines Personalausweises wird angepasst. Zudem wird ab dem 01. Januar 2021 die sogenannte eID-Karte eingeführt. Kinderreisepässe sind ab dem 01. Januar 2021 nur noch für ein Jahr gültig.
Personalausweis
Mit Inkrafttreten der zweiten Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung am 01. Januar 2021 wird die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises bei antragstellenden Personen ab dem 24. Lebensjahr von bisher 28,80 Euro auf 37,00 Euro erhöht. Für die Ausstellung von Personalausweisen für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt sind, bleibt die Gebühr unverändert bei 22,80 Euro. Auch die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis in Höhe von 10,00 Euro bleibt gleich.
eID-Karte für Unionsbürger*innen
Die „eID (electronic identification) -Karte“ ist eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis. Neu zum 01. Januar 2021 können Unionsbürger*innen sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, ab dem Alter von 16 Jahren eine eID-Karte beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion nutzen. Die Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte beträgt 37,00 Euro. Die eID-Karte dient ausschließlich für den Online-Einsatz und kann nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument verwendet werden. Sie wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt.
eID-Karten-Behörde ist das Einwohnermeldeamt Forchheim in der Sattlertorstr. 5 (Öffnungszeiten: Montag – Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr; Donnerstag: 08:00 – 17:30 Uhr durchgehend; Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr). Antragsberechtigte Personen, die mit Haupt- oder einziger Wohnung in Forchheim gemeldet sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben, können dort persönlich unter Vorlage eines anerkannten und gültigen ausländischen Passes oder Ausweisdokumentes zur Beantragung einer eID-Karte vorsprechen.
Verkürzung der Geltungsdauer von Kinderreisepässen
Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen soll zum 01. Januar 2021 in Kraft treten, womit sich u. a. eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses auf ein Jahr ergibt.
Die Geltungsdauer von Kinderreisepässen, die als solche kein Speichermedium und daher keine biometrischen Merkmale enthalten, wird europarechtlichen Sicherheitsstandards angepasst.
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