Abbrennen von Feuerwerk an der Reifenberger Vexierkapelle verboten
Die Gemeinde Weilersbach informiert, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäude oder Anlagen verboten ist (§23 Abs. 1 SprengV). Dies betrifft insbesondere den Bereich um die Vexierkapelle. Die Zufahrtsstraße wird am 31.12.2020 ab 17.00 Uhr gesperrt.
Gemeinde Weilersbach
Bürgermeister Friepes
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