Landkreis ERH: Staatliches Gesundheitsamt Erlangen weist auf maßgebende RKI-Angaben hin
Erlangen. Bayern hat die zwischen Bund und Ländern vereinbarten neuen Corona-Maßnahmen übernommen. Damit werden die derzeit gültigen Maßnahmen des bestehenden Teil-Lockdowns zunächst bis Mittwoch, 20. Dezember verlängert und zum Teil verschärft. Nach der neunten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BayIMB) vom 30. November 2020 greifen bei einer Sieben-Tages-Inzidenz über 200 beziehungsweise über 300 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zudem erweiterte Maßnahmen. Rechtliche Grundlage ist hierbei das bundesweite Infektionsschutzgesetz (IfSG), welches die vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Angaben und Inzidenzwerte maßgebend vorsieht. Daher berücksichtigt das Staatliche Gesundheitsamt Erlangen künftig auch die Inzidenzwerte des RKI. Diese werden zusätzlich auf der Corona-Themenseite unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/coronavirus/ veröffentlicht. Eine Übersicht der Auswertungen gibt das sogenannte „COVID-19-Dashbord“ des RKI unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/. Demnach liegt die Sieben-Tages-Inzidenz für den Landkreis bei 123,9, in Erlangen bei 114,6 (RKI, Stand 01.12.2020).
Fragen an das Gesundheitsamt
Das Staatliche Gesundheitsamt Erlangen ist für Bürgerinnen und Bürger aus Stadt und Landkreis weiterhin für Fragen zum Corona-Geschehen unter 09131 803-2200, Menüpunkt 8, Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Hinweis: Unter den anderen Menüpunkten können keine Fragen zu Corona beantwortet werden. Für die häufigsten Fragen hat das Gesundheitsamt basierend auf den eingehenden Anrufen einen umfangreichen Fragen-Antworten-Katalog zum aktuellen Geschehen erstellt. Der FAQ-Aktuelles Geschehen ist unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/coronavirus/faq-aktuelles-geschehen/ verfügbar.
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