Tipps & Tricks: Gewährleistungsrechte sollen leichter durchsetzbar sein
Diskussionsveranstaltung der Verbraucherzentralen zu neuen Regelungen bei digitalen Produkten
Welche Erwartung haben Verbraucher an Gewährleistungsrechte? Unter diesem Titel haben die Verbraucherzentralen am 1. Dezember zu einer Online-Veranstaltung eingeladen. Mit Gästen aus Politik, Wissenschaft und Handel diskutierten die Verbraucherschützer über neue Regelungen, die die Rechte der Verbraucher unter anderem beim Kauf von Software, Apps und weiteren digitalen Produkten verbessern sollen. Im Ergebnis war man sich einig, dass die Position der Verbraucher gestärkt werden muss. Unterschiedliche Auffassungen gab es jedoch über die Dauer der Gewährleistungsfrist und zur Update-Pflicht. Die Verbraucherzentralen sehen zudem die Notwendigkeit, den Hersteller für Software-Updates mit zu verpflichten.
Repräsentative Umfrage
Im Vorfeld der Veranstaltung hatten die Verbraucherzentralen eine repräsentative Umfrage zu den Erwartungen und Wünschen der Kunden an ihre Gewährleistungsrechte durchgeführt. Anlass dafür ist, dass aktuell EU-Richtlinien zur Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen sowie für Warenkäufe allgemein vom Gesetzgeber umgesetzt werden. „Die Umfrage zeigt, dass viele Verbraucher sich für verschiedene Produkte unterschiedliche Gewährleistungsfristen wünschen,“ sagte Tatjana Halm, Leiterin des Referats Markt und Recht der Verbraucherzentrale Bayern. „Aus der Beratungspraxis können wir außerdem bestätigen, dass vor allem bei digitalen Produkten für Rechtsklarheit gesorgt werden muss. Wir begrüßen daher, dass neue Regelungen geschaffen werden.“
Neue EU-Richtlinie soll Wirkung zeigen
Der Einladung der Verbraucherzentralen gefolgt ist Rita Hagl-Kehl, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Sie betonte in ihrem Grußwort: „Es ist ärgerlich, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Apps und Software nach kurzer Zeit nicht mehr (sicher) nutzen können und gezwungen sind, Geld für Updates oder neue Geräte auszugeben. Künftig werden wir Verkäufer verpflichten, funktionserhaltende Updates und Sicherheitsupdates kostenlos zur Verfügung zu stellen. Unsere Umsetzung der EU-Richtlinien wird den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem im Hinblick auf digitale Produkte erweitern und die Durchsetzung der Gewährleistungsrechte erleichtern.“
In einem Impulsvortrag brachte Dr. Gerhard Schomburg seine Sicht zur „Stärkung der Rechte der Verbraucher durch die Richtlinie Warenkauf“ ein. Darin wird unter anderem der Mängelbegriff neu gestaltet. Der Experte leitet das Referat Schuldrecht beim BMJV. Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel, Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Verbraucherrecht an der Universität Bayreuth, sprach in seinem Vortrag über die „Bestimmung der vernünftigen Verbrauchererwartungen“. Dies bezog sich auf die Umsetzung der Richtlinie Digitale Inhalte und insbesondere der Update-Pflicht. Beide Impulsvorträge leiteten einen lebhaften Dialog ein, wie die neue Richtlinie ausgestaltet werden soll. Sichtlich kontrovers waren unter anderem die Standpunkte zu den Gewährleistungspflichten.
Gewährleistungsrechte an die Haltbarkeit des Produktes knüpfen
Es zeigte sich in der Diskussion auch, dass diese Regelungen nur ein Anfang sein können und so manches ungeklärt geblieben ist. So sah Michaela Schröder, Leiterin Team Recht und Handel beim Verbraucherzentrale Bundesverband noch in einigen Punkten Verbesserungsbedarf und forderte: „Finnland und die Niederlande haben es längst vorgemacht. Jetzt muss die Bundesregierung nachziehen und den Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung der EU-Warenhandels-Richtlinie nutzen. Gewährleistungsfristen sollten nicht länger starr für alle Produkte gleich gelten, sondern an die übliche Haltbarkeit des Produkts anknüpfen. Dafür müssen die Hersteller beziehungsweise Verkäufer verpflichtet werden, die Lebensdauer der Produkte anzugeben. Für Verbraucher wäre das ein echter Mehrwert und würde auch bei mancher Kaufentscheidung helfen.“
Einig waren sich die Verbraucherschützer dabei, dass auch der Hersteller bei den Updates verpflichtet werden soll. Er habe den Zugriff auf das Produkt und die geeigneten Ressourcen, sodass er die Updatepflicht am besten umsetzen kann.
Die Veranstaltung fand statt im Rahmen des Projekts „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“. Es handelt sich um ein Bundesprojekt aller Verbraucherzentralen und wird gefördert von Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
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