Update zum Stand der Coronavirus-Infektionen im Landkreis Kulmbach am 01.12.2020
Kulmbach, 01.12.2020 (Stand 16:15 Uhr): Heute wurde mit 20 weiteren positiven Coronavirus-Fällen im Landkreis Kulmbach erneut ein vergleichsweiser hoher Zuwachs auf einmal bestätigt. Von den aktiv Infizierten fallen nun 68 Fälle in die letzten sieben Tage. Der aktuelle 7-Tage-Inzidenz-Wert pro 100.000 Einwohner für den Landkreis Kulmbach steigt damit auf 95,02.
Die Gesamtzahl der nachgewiesenen COVID-19-Infektionen im Landkreis Kulmbach beträgt zum jetzigen Zeitpunkt 765. Von diesen Fällen gelten inzwischen 661 (+ 9 zum Vortag) wieder als genesen. Unter Berücksichtigung der 12 Verstorbenen liegt die Anzahl der aktuell im Landkreis infizierten Personen bei 92.
Einschließlich der aktuell infizierten Personen befinden sich derzeit 607 Landkreisbürger/-innen in Quarantäne. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes sind nach wie vor intensiv mit der Kontaktpersonenermittlung und der telefonischen Betreuung der häuslich isolierten Personen beschäftigt. In den Teststrecken der Kulmbacher Abstrichstelle wurden seit Anfang der Woche bereits etwa 400 weitere Testungen durchgeführt. Es ist davon auszugehen, dass dadurch das Arbeitspensum des Kontaktpersonenermittlungsteams weiter hoch bleiben wird.
Da sich aufgrund des sehr dynamisch entwickelnden Infektionsgeschehens eine direkte telefonische Kontaktaufnahme mit dem Team des Gesundheitsamtes Kulmbach mitunter schwierig gestalten kann, wird allen Betroffenen die Möglichkeit geboten, Ihr Anliegen schriftlich mittels der eingerichteten Online-Kontaktanfrage (www.landkreis-kulmbach.de/coronavirus) zu schildern. Auf diesem Weg kann ebenfalls das Ergebnis eines Antigen-Tests (Schnelltest) bzw. PCR-Tests (Labortest) mitgeteilt werden.
Im Klinikum Kulmbach werden derzeit 14 Patienten stationär betreut, zwei davon intensiv. Sechs der stationär betreuten Patienten haben ihren Wohnsitz außerhalb des Landkreises.
Seit dem 01.12.2020 ist die 9. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Diese bringt einige Neuerungen mit sich. Dazu zählt, dass die Kontaktbeschränkungen verschärft werden. Bis 20.12.2020 ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands gestattet. Dabei darf eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens fünf Personen nicht überschritten werden. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl aber außer Betracht.
Auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird ausgeweitet. So gilt diese auch auf Parkplätzen, die einem Betrieb des Groß- oder Einzelhandels oder einem Dienstleistungsbetrieb zugeordnet sind.
Zudem besteht eine Maskenpflicht auch auf vom Landratsamt festzulegenden zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten. Im Einvernehmen mit der Stadt Kulmbach wird das Landratsamt Kulmbach hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Bereich zwischen Bahnhof und Marktplatz einschließlich des EKU-Platzes als Maskenzone zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr festlegt. Dies gilt voraussichtlich ab 03.12.2020.
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